D 42-Jährige wurde in Handschellen ins Gericht gebracht - Fotos: ci

FULDA Muss er in der Psychiatrie bleiben?

Widerstand gegen Polizisten - 42-Jähriger war trotz Taser nicht zu bändigen

18.08.26 - Mit erheblicher Verzögerung begann am Montag ein Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer am Landgericht Fulda, weil sich der Transport des Beschuldigten aus der psychiatrischen Klinik in Haina verspätet hatte. Verhandelt wird darüber, ob der 42-Jährige weiter dort untergebracht werden soll. Grund für seine Einweisung war die Tatsache, dass er sich im Dezember vor einem Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft in Künzell das Handy und den Wagen eines Angestellten der Einrichtung verschafft hatte, indem er diesem mit einem Cuttermesser gedroht hatte.

Der Beschuldigte und sein Anwalt Egon Schütz

Der so Bedrohte hatte ihm sowohl das Handy als auch seinen Autoschlüssel herausgegeben. Mit dem Wagen war der 42-Jährige bis Bronnzell gekommen, als er über das Handy erfuhr, dass die Polizei in der Unterkunft eingetroffen war und nach ihm fahndete. Daraufhin drehte er wieder um und fuhr in die Unterkunft zurück. Als die drei Polizisten, die ihn dort schon erwarteten, ihn festnehmen und Handfesseln anlegen wollten, wehrte sich der kräftige Mann mit großer Heftigkeit und schlug laut Polizei um sich, so dass die Einsatzkräfte versuchten, ihn mit dem Elektro-Taser ruhigzustellen. Doch trotz mehrfachem Einsatz zeigte das keinerlei Wirkung. Erst dem Notarzt gelang es schließlich, ihn mit einer Spritze zu sedieren.

Staatsanwalt Lang

Sowohl im Klinikum als auch später im Polizeigewahrsam sei der Mann so außer sich gewesen, dass er beim Versuch, sich zu befreien, mehrere Beamte körperlich angriff und nicht unerheblich verletzte. Als er in seiner Zelle eine zweite Decke verlangt hatte, attackierte er auch den Polizisten, der ihm diese reichen wollte, und warf sich so gegen die Tür, dass sie beschädigt wurde. Als er schließlich verlegt werden sollte, warf er nasses Klopapier auf die Einsatzkräfte, die dann zu neunt versuchten, ihn zu bändigen. Wieder zeigte der mehrfache Einsatz des Tasers keine Wirkung bei dem 42-Jährigen. Schließlich wurde er im Januar dieses Jahres in die geschlossene Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses in Haina verlegt, wo er sich bis heute befindet.

Laut dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass eine tiefgreifende und fortbestehende psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten Auslöser dieser Taten war. Beim Sicherungsverfahren ist das Ziel im Hinblick auf seine Erkrankung und die daraus abzuleitende Schuldunfähigkeit des 42-Jährigen nicht dessen Bestrafung, sondern seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, da er eine nicht unerhebliche Gefährdung der Allgemeinheit darstelle.

Die Verhandlung wird am 7. September 2026 um 9:30 Uhr fortgesetzt. (ci)+++


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