Gasthäuser sind wichtige Ankerpunkte für lebendige Dörfer und den ländlichen Raum. Hessen investiert bis zu 30.000 Euro in die Gasthäuser sowie die Hotelgastronomie mit einem öffentlich zugänglichen Gaststättenangebot. Sebastian Müller, landwirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, begrüßt neue Investitionsförderung. - Symbolfoto: Pixabay

REGION Kampf gegen das Gastrosterben

Bis zu 30.000 Euro für Gasthäuser: Hessen startet neue Förderung

07.09.26 - Gasthäuser sind wichtige Ankerpunkte für lebendige Dörfer und den ländlichen Raum. Hessen investiert bis zu 30.000 Euro in die Gasthäuser sowie die Hotelgastronomie mit einem öffentlich zugänglichen Gaststättenangebot. Sebastian Müller, landwirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, begrüßt neue Investitionsförderung:

"Hessen legt die Investitionsförderung für das Gastgewerbe im ländlichen Raum neu auf. Klein- und Kleinstbetriebe aus Gastronomie und Hotellerie können ab sofort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen. Damit wollen wir gezielt Investitionen unterstützen und dem zunehmenden Gasthaussterben entgegenwirken.

Symbolfoto: Pixabay

Ein Gasthaus ist weit mehr als ein Ort, an dem man essen und trinken kann. Gerade in unseren ländlichen Regionen sind Gaststätten wichtige Treffpunkte und ein Stück gelebte Dorfkultur. Sie bringen Menschen zusammen und tragen wesentlich dazu bei, dass unsere Dörfer lebendig und attraktiv bleiben. Die neue Förderung setzt genau dort an, wo viele Betriebe Unterstützung benötigten. Für viele kleinere Gaststätten sind notwendige Investitionen heute eine große Herausforderung. Mit dem neuen Förderprogramm schafft Hessen eine konkrete und unbürokratische Unterstützung. Wer seinen Betrieb modernisieren und fit für die Zukunft machen möchte, bekommt dabei einen verlässlichen Partner an die Seite gestellt.

CDU-Landtagsabgeordneter Sebastian Müller. Foto: CDU-Fraktion Hessen

Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen und Renovierungen, die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter sowie Investitionen in moderne elektronische Systeme. Je nach Vorhaben können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Der maximale Zuschuss beträgt 30.000 Euro. Wir wollen, dass unsere ländlichen Räume auch künftig Orte bleiben, an denen Menschen gerne leben, arbeiten und zusammenkommen. Dazu gehören starke landwirtschaftliche Strukturen genauso wie eine vielfältige Gastronomie und Hotellerie. Die neue Förderung ist deshalb ein wichtiger Baustein für attraktive und lebendige Dörfer." Anträge können für das Jahr 2026 ab sofort bis Ende Oktober gestellt werden. (ms/pm) +++


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