Nicht mehr lang, bis die Kastanien wieder fallen, aber der ADAC mahnt zur Vorsicht. - Symbolfoto: Pixabay

REGION Kleine Delle, großes Ärgernis

Wenn der Herbst aufs Dach fällt: ADAC klärt über Kastanienschäden und Co. auf

15.09.26 - Unschöne Dellen auf Motorhaube und Autodach sind im Herbst keine Seltenheit. Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen, rät daher: "Wer Schäden am Fahrzeug vermeiden möchte, sollten bei der Parkplatzwahl besonders aufmerksam sein. Der Blick nach oben lohnt sich, denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen, wenn Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen."

Die herabfallenden Baumfrüchte gelten rechtlich als "allgemeines Lebensrisiko". Anders als bei morschen Ästen, bei denen die Besitzer der Bäume für etwaige Schäden aufkommen müssen, die beim Herabfallen entstanden sind, können Besitzer von Kastanienbäumen nicht für Schäden durch Kastanienfall verantwortlich gemacht werden. Vielmehr handelt es sich dabei um ein natürliches Ereignis, das von Autofahrern vorhergesehen werden muss. Gleiches gilt auch für andere Bäume, die regelmäßig im Herbst ihre Früchte abwerfen.

Das oberste Gebot lautet: "Sicher parken"

Wer Schäden von vornherein vermeiden möchte, sollte folgende Tipps beachten:
  • Bäume meiden: Parkplätze so auswählen, dass das Auto nicht direkt unter Bäumen steht. Speziell auf Kastanien- oder Nussbäume achten.
  • Schutz von oben: Falls möglich Garagen, Überdachungen oder Parkhäuser nutzen, um Schäden vorzubeugen.
  • Autoabdeckung: Eine Abdeckung schützt den Lack vor Eichelschäden und anderen Umwelteinflüssen.
  • Scheibenabdeckung: Schutzfolien für die Windschutzscheibe sind effektiv und einfach anzubringen.

Unter Bäumen kann es gefährlich für Autos werden. Symbolfoto: Pixabay

Versicherungsschutz überprüfen

Stellen Autofahrer Schäden am Fahrzeug fest, kann die Teil- oder Vollkasko-Versicherung kontaktiert werden. "Teilkaskoversicherungen kommen in der Regel jedoch nur für Schäden auf, die in Zusammenhang mit Sturmböen verursacht wurden," erklärt Oliver Reidegeld. Für diesen Fall muss nachweislich eine Windstärke von mindestens 8 (ab 62 km/h Windstärke) vorgeherrscht haben. Bei normalem Herbstwetter zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, sollte diese im Schadensfall prüfen. Ob die Versicherung den Schaden durch Kastanienschlag abdeckt, wird in der Regel jedoch individuell für jeden Fall entschieden. Zudem sollten Fahrzeugbesitzer vorab genau abwägen, ob sie die Reparatur selber zahlen oder ihre Versicherung mit jeweiliger Selbstbeteiligung nutzen. Mögliche Hochstufungen können sich sonst nachteilig für den Fahrzeughalter auswirken. (pg/pm) +++


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