24.09.26 - Der Deutsche Bundestag steht in den kommenden Wochen vor einer Entscheidung von besonderer Tragweite: Die Organspende in Deutschland soll neu geregelt werden. In einem weiteren Anlauf wird am 24. September darüber beraten, ob in Zukunft die sogenannte Widerspruchslösung gelten soll. Danach wäre grundsätzlich jeder Mensch potenzieller Organspender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen entsprechenden Vorstoß. Der Bundestag hatte 2024 in erster Lesung darüber beraten. Mit dem vorzeitigen Ende der Ampelregierung wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Aus medizinischer Perspektive ist dieser Vorstoß des Parlaments besonders zu begrüßen. Befürworter der Widerspruchslösung hatten bereits im August einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Leider stellt sich ausgerechnet der osthessische Abgeordnete Michael Brand (CDU) als Erstunterzeichner eines Gegenantrags gegen diese notwendige und überfällige Gesetzesinitiative.

O|N-Arzt Dr. Adrian Böhm nennt Rückendeckung aus Wissenschaft und Praxis.
...Archivfoto: O|N
Bereits in der letzten Woche brachten 58 Abgeordnete um Brand einen entsprechenden Gegenantrag ein. Die Abgeordneten wollen an der aktuellen Regelung festhalten und vermehrt auf Aufklärung in der Bevölkerung setzen. Zu den Unterstützern Brands gehören unter anderem Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Die Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Sie argumentieren insbesondere mit dem Selbstbestimmungsrecht und dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Sind solche abstrakten Überlegungen wirklich wichtiger, als Menschenleben zu retten? Es stehen ethische und juristische Bedenken der alltäglichen medizinischen Realität gegenüber – und diese kann sehr hart sein. Auf der einen Seite steht die Sorge, Schweigen als Zustimmung zu werten. Dem gegenüber steht ein seit Jahren bestehender Mangel an Organen, der bei betroffenen Patienten viel Leid verursacht.

Die Organspende in Deutschland soll neu geregelt werden. In einem weiteren Anlauf ...Symbolfoto: Pixabay
Mediziner plädieren für einen Kurswechsel
Unter Medizinern ist die Sache klar: Zahlreiche medizinische Fachgesellschaften und ärztliche Organisationen sprechen sich klar für die Widerspruchslösung aus. (Fachgesellschaften und entsprechende Zitate finden Sie am Ende dieses Textes)
Die wissenschaftlichen Daten zum Thema sind nicht eindeutig. Die Widerspruchslösung alleine ist sicherlich kein Garant für mehr Spenderorgane. Vergleiche verschiedener nationaler Gesundheitssysteme lassen sich zudem nicht allein auf die jeweilige Zustimmungsregelung reduzieren. Natürlich gibt es auch andere Faktoren, die über die Zustimmung einer einzelnen Person hinausgehen, wie Organisation oder Infrastruktur, die eine erhebliche Rolle bei der Verfügbarkeit von Organen und deren Verteilung spielen.

Deutschland ist im europäischen Vergleich bei den Organspenden seit vielen Jahren ...Archivfoto: O|N/ Laura Struppe
Aber Zahlen lügen nicht.
Deutschland ist im europäischen Vergleich bei den Organspenden seit vielen Jahren im unteren Drittel. 2025 gab es 985 postmortale Organspenden. Das sind lediglich 11,8 pro einer Million Einwohner. In Spanien lag diese Zahl bei ca. 52 und war somit viermal so hoch. Zur gleichen Zeit warten mehr als 8000 Menschen im Land auf eine Spende, das sind 8000 Schicksale, 8000 Familien und 8000-mal Hoffnung.
Wer im medizinischen Alltag erlebt, wie sehr Menschen auf den Wartelisten unter dieser Situation leiden, sieht die Debatte zwangsläufig aus einer besonderen Perspektive.
Warum die Frage nach der Organspende jeden betrifft
Die Organspende ist in Deutschland sehr zuverlässig geregelt und folgt strikten medizinischen, juristischen und ethischen Regeln. Auch mit der Widerspruchslösung bleibt ein Nein zur Spende ein Nein. Nur ein Schweigen wird in Zukunft anders gewichtet.
Organspende kann einer der größten Akte gelebter Nächstenliebe sein. Der Staat sollte deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die jeden Menschen dazu bringen, sich zumindest einmal im Leben bewusst mit dieser Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich meine Organe nach meinem Tod spenden: Ja oder nein? Denn die meisten Deutschen stehen einer Spende prinzipiell positiv gegenüber.
Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod und dem Willen, darüber hinaus etwas Gutes zu tun – einer anderen Person Leben zu schenken – muss einen Weg in die Mitte der Gesellschaft finden.

MdB Michael Brand (CDU). Archivfoto: O|N
Michael Brand und die Mitunterzeichner des Antrags haben begründete ethische Bedenken zur Frage der Organspende aufgeführt. Allerdings muss man sich als Politiker auch der medizinischen Realität in Sachfragen stellen und sich vom Urteil von Experten leiten lassen. Außerdem gehört dazu, das Gespräch mit Menschen, die ein Spenderorgan erhalten haben, zu suchen.
Mit Angehörigen, die der Organspende eines Verstorbenen zugestimmt haben, zu reden und sich konkret anzuschauen, wie es den vielen tausend Menschen in Deutschland geht, die dreimal in der Woche zur Dialyse müssen, die in Transplantationszentren auf ein Herz oder eine Lunge warten oder die auf einer Intensivstation um ihr Leben kämpfen.
Denn am Ende dieser Debatte geht es nicht nur um eine abstrakte juristische Frage. Es geht um Selbstbestimmung. Auf der einen Seite um die der potenziellen Spender und auf der anderen Seite um die der Patienten und damit auch um Menschenleben.
Ärzteschaft unterstützt Vorstoß zur Organspende
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bezeichnet die Widerspruchslösung als einen entscheidenden Schritt, um mehr Menschenleben zu retten und die niedrigen Organspendezahlen nachhaltig zu verbessern.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) spricht von einem wichtigen und längst ...Symbolfoto: Pixabay
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) spricht von einem wichtigen und längst überfälligen Schritt zur nachhaltigen Steigerung der Organspenden. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) sieht darin eine Voraussetzung, um deutlich mehr Leben retten zu können.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK), die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) sowie die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) haben sich ebenfalls für eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. Unterstützung kommt zudem aus der Bundesärztekammer und vom Deutschen Ärztetag. (Dr. med. Adrian Böhm) +++