Wegen Verunglimpfung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ein 44-Jähriger vor Gericht - Fotos: O|N-Archiv

BAD HERSFELD Freispruch wegen Schizophrenie

Üble Hetze im Internet gegen ermordeten Regierungspräsidenten Lübcke

24.09.26 - In einem spektakulären Fall von gezielter Hetze im Internet gegen den ermordeten Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke stand am Donnerstag ein 44-jähriger Angeklagter aus Bebra vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld. Es war nicht das erste Mal, dass sich der Mann wegen übler Verleumdung und Verunglimpfung vor Gericht verantworten musste. Bereits seit über zehn Jahren fiel er immer wieder wegen Hasskommentaren in den sozialen Medien auf und stand im Fokus polizeilicher Ermittlungen.

Schon im Jahr 2018 war er bereits einmal wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden. Doch obwohl ihm Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten vorgeworfen wurden, endete die Verhandlung am Donnerstag überraschend mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Mann schuldunfähig ist, weil er offenbar seit Jahren unter einer Schizophrenie leidet.

Lübcke war 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istra von einem Rechtsextremisten ...

Dem in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen antisemitischer und rechtsextremer Hetze verurteilten 44-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Tod des ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der am 2. Juni 2019 von einem Rechtsextremisten auf seiner Terrasse in Wolfshagen erschossen worden war, nicht nur gerechtfertigt zu haben, sondern darüber hinaus dessen Andenken im Internet öffentlich verunglimpft zu haben.

Am diesjährigen siebten Todestag des aus ausländerfeindlichen Motiven ermordeten CDU-Politikers hatte der 44-Jährige einen Facebook-Post veröffentlicht, in dem er wahrheitswidrig behauptete, der Regierungspräsident habe "mitgestochen und mitvergewaltigt". Damit nahm er Bezug auf das allseits bekannte Engagement Lübckes für Geflüchtete.

Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld statt.

Anders als zu erwarten war, endete das Verfahren vor dem Bad Hersfelder Amtsgericht aber mit einem Freispruch. Zwar stand die Urheberschaft der Hasskommentare eindeutig fest. Doch das Gericht war zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte wegen Krankheit schuldunfähig ist. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Mann bereits seit Jahren an Schizophrenie leidet.

Wegen dieser psychischen Erkrankung galt der 44-Jährige zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig, weshalb er rechtlich nicht dafür bestraft werden kann. (ci)+++


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