v.l. Philipp Heimel (LLH), Vera Zeich (RP Kassel), Rolf Richter (Regierungsvizepräsident), Otto Findling, Katrin Walmanns (RP Kassel), Kurt Möller (HLBS – Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen Hessen) - Fotos: Regierungspräsidium Kassel

REGION Beim Regierungspräsidium Kassel

Günther Kirchhoff und Otto Findling: Neue Sachverständige im Agrarbereich

25.09.26 - Mit Günther Kirchhoff und Otto Findling hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel zwei neue Sachverständige für den Agrarbereich öffentlich bestellt und vereidigt. Regierungsvizepräsident Rolf Richter und Katrin Walmanns, Leiterin des Dezernats Landwirtschaft, beglückwünschten die neuen Sachverständigen zu ihrer verantwortungsvollen und herausfordernden Tätigkeit.

Kirchhoff wurde im Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft" und Findling im Sachgebiet "Schweine" bestellt und vereidigt.

v.l. Philipp Heimel (LLH), Vera Zeich (RP Kassel), Günther Kirchhoff, Katrin Walmanns ...

"Die Bestellung als Sachverständige ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Verpflichtung zu höchsten Standards der Qualität und Verlässlichkeit. Diese haben Sie, Herr Kirchhoff und Herr Findling, im Bestellungsverfahren nachgewiesen. Ich beglückwünsche Sie zu diesem Erfolg und danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst der Landwirtschaft stellen", so Regierungsvizepräsident Richter.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen im Bereich der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus wertvolle Aufgaben: Sie bewerten Grundstücke und Hofstellen für private Auftraggeber, Gerichte und Versicherungen oder sie verfügen über vertiefte Fachkenntnisse in ihrem jeweiligen Sachgebiet, sowohl für öffentliche als auch private Auftraggeber, und dokumentieren ihre Feststellungen im Ergebnis als Gutachten.

Kirchhoff und Findling haben im Vorfeld ihrer Bestellung ein umfangreiches Verfahren durchlaufen: Zunächst muss die besondere Sachkunde des Bewerbers in dem jeweiligen Bestellungssachgebiet nachgewiesen werden. Hierzu müssen Berufserfahrung und überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Agrarbereich belegt werden und der Sachverständige muss in der Lage sein, diese auch mündlich wie schriftlich verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Die persönliche Eignung muss durch entsprechende Auskünfte dritter Personen belegt werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber zwei Probegutachten einreichen, die dann vor dem Bestellungsbeirat in einem Fachgespräch verteidigt werden müssen. (lu/pm) +++


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