Beim geplanten Förderschulneubau in Neuhof (Landkreis Fulda) wird die Kreisverwaltung konkreter: Favorisiert wird ein Standort direkt an der Johannes-Kepler-Schule. - Fotos: Felix Weigl

NEUHOF Busschleife wird verkürzt

Es wird konkret: Landkreis plant Förderschule an der Johannes-Kepler-Schule

02.10.26 - Beim geplanten Förderschulneubau in Neuhof (Landkreis Fulda) wird die Kreisverwaltung konkreter: Favorisiert wird ein Standort direkt an der Johannes-Kepler-Schule, wie die Pressestelle des Landkreises gegenüber OSTHESSEN|NEWS mitteilt. Für den Bau müsste die Wendeschleife des dortigen Busplatzes verkürzt werden.

Der Kreis ist dort bereits Grundstückseigentümer und plant einen zweigeschossigen Bau am Hang, wofür die Busschleife verkleinert werden müsste. Das Einzugsgebiet soll den gesamten Südkreis umfassen, aus dem aktuell 77 Kinder eine Förderschule im Stadtgebiet besuchen. Zeitplan und Kosten stehen noch nicht fest.

Grundstück bei der Johannes-Kepler-Schule, Busschleife wird verkürzt

"Nahe der Johannes-Kepler-Schule verfügt der Landkreis über ein Grundstück, das für den Neubau gut geeignet wäre", so Lisa Laibach, Sprecherin des Kreises. Ausschlaggebend sei neben der Grundstücksfrage vor allem die Verkehrsanbindung: "Die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung haben einen erhöhten Unterstützungsbedarf. Dies gilt auch für den Transport der Schülerinnen und Schüler. Eine gute Verkehrsanbindung an die neue Schule ist deshalb entscheidend."

Hier soll der Neubau wohl entstehen. Grafik: Landkreis Fulda

Dass der Neubau in die vorhandene Infrastruktur eingreift, bestätigt der Kreis auf Nachfrage: "Die Bestandsanalyse hat ergeben, dass die Busschleife verkürzt und das Gebäude entsprechend platziert wird." Vorgesehen ist demnach ein zweigeschossiger Bau, der an den Hang gesetzt werden soll.

Einzugsgebiet Südkreis, aktuell 77 Schüler an bestehenden Förderschulen

Das Einzugsgebiet der geplanten Schule reicht weit über Neuhof hinaus: Es "umfasst den gesamten Südkreis des Landkreises und ergänzt die Angebote von Vinzenz-von-Paul-Schule, Pestalozzischule und Antonius-von-Padua-Schule", so Laibach weiter. Zur Größenordnung nennt die Verwaltung eine konkrete Zahl: "77 Schülerinnen und Schüler werden derzeit im genannten Einzugsgebiet in der Pestalozzischule und der Antonius-von-Padua-Schule beschult. An dieser Ausgangsgröße wird sich orientiert mit der Maßgabe, dass Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, wo ihr Kind beschult werden soll."

Das geplante Einzugsgebiet. Grafik: Landkreis Fulda

Gemeint sind damit 77 Kinder aus dem Südkreis, die heute für ihre Förderschule bis in die Stadt Fulda pendeln müssen – beide Schulen liegen dort, nicht im Einzugsgebiet selbst. Die neue Einrichtung in Neuhof soll ihnen einen wohnortnäheren Schulweg ermöglichen, statt zusätzlichen Bedarf zu decken. Vor allem die Pestalozzischule und die Vinzenz-von-Paul-Schule sollen dadurch entlastet werden.

Wahlrecht zwischen Inklusion und Förderschule

Der Kreis begründet den Neubau auch mit dem gesetzlich verankerten Wahlrecht der Eltern. "Das hessische Schulrecht räumt Eltern bewusst das Wahlrecht zwischen inklusivem Unterricht an einer Regelschule und der Förderung an einer Förderschule ein. Grundlage für die Beratung und Zuordnung ist stets eine umfassende sonderpädagogische Diagnostik, die den konkreten Förderbedarf des Kindes ermittelt", erklärt die Kreisverwaltung. Entscheidend sei aber, dass beide Optionen auch tatsächlich zur Verfügung stehen: "Echte Wahlfreiheit besteht für Familien jedoch nur dann, wenn beide Bildungswege personell und räumlich auf hohem Niveau bereitstehen."

Die Antonius-von-Padua-Schule in Fulda. Archivbild: O|N / Philipp Gerhard

Die Pestalozzischule in Fulda Archivbild: O|N / Marvin Myketin

Wie beim parallel geplanten Grundschulneubau in Rommerz ist auch hier der Zeitplan noch nicht in Stein gemeißelt: Eine Ausschreibung mit Architektenwettbewerb ist laut Kreis für das kommende Jahr angedacht, wann Baubeginn oder Fertigstellung erfolgen, steht noch nicht fest. Dass ein Architektenwettbewerb und eine europaweite Ausschreibung nötig werden, begründet der Kreis mit dem Verweis auf die EU-Schwellenwerte – ein Hinweis darauf, dass die Kosten für die Bauprojekte den aktuellen Schwellenwert für Bauleistungen von rund 5,4 Millionen Euro übersteigen dürften. Eine konkrete Zahl nennt die Verwaltung bislang nicht. Die politischen Gremien sollen laut Kreisverwaltung laufend eingebunden bleiben. (Moritz Bindewald) +++


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