Hessen schafft neue, einheitliche Regeln für den sogenannten Streckenführerschein – eine Ausnahmegenehmigung, die es Jugendlichen ab 17 Jahren ermöglicht, allein mit dem Auto eine festgelegte Strecke zur Ausbildungsstätte, Berufsschule oder zum Arbeitsplatz zu fahren. - Symbolfotos: pixabay

REGION Neue Freiheit auf festen Strecken

Mit 17 allein zur Ausbildung: Hessen schafft Regeln für Streckenführerschein

05.10.26 - Hessen schafft neue, einheitliche Regeln für den sogenannten Streckenführerschein – eine Ausnahmegenehmigung, die es Jugendlichen ab 17 Jahren ermöglicht, allein mit dem Auto eine festgelegte Strecke zur Ausbildungsstätte, Berufsschule oder zum Arbeitsplatz zu fahren. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat dafür eine umfassende Arbeitshilfe veröffentlicht, die den Fahrerlaubnisbehörden klare Kriterien an die Hand gibt und Entscheidungen landesweit vereinheitlichen soll.

Der Streckenführerschein erlaubt ausschließlich die Fahrt auf einer fest definierten Strecke, meist zwischen Wohnort und Ausbildungs‑ oder Schulstätte. Er ist zeitlich und räumlich streng begrenzt und bleibt ein Ausnahmeinstrument für besondere Härtefälle.

Verlässliche Regeln für Ausnahmefälle

Der Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng begrenzte Ausnahme vom Mindestalter für den Pkw‑Führerschein. Er kommt nur dann infrage, wenn Jugendliche keine zumutbare Alternative haben, um ihren Ausbildungs- oder Schulweg zu bewältigen.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori betont die Bedeutung des neuen Rahmens: "Gerade junge Menschen im ländlichen Raum sind auf verlässliche Wege zur Schule oder Ausbildung angewiesen. Wo Busse nicht fahren oder Verbindungen zu lange dauern, brauchen wir praxistaugliche Lösungen."

Der Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng ...

Wann ein Streckenführerschein möglich ist

Die Behörden dürfen eine Ausnahmegenehmigung nur erteilen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Keine zumutbare ÖPNV‑Verbindung zu den erforderlichen Zeiten
  • Keine verlässliche Mitfahrgelegenheit oder Bring‑/Holfahrten
  • Keine geeigneten Alternativfahrzeuge, die vor dem 18. Geburtstag gefahren werden dürfen – auch nicht bei schlechtem Wetter
  • Keine zumutbare Übernachtungsmöglichkeit am Ausbildungs- oder Schulort
Erst wenn diese Punkte nachweislich erfüllt sind, kann eine Ausnahmegenehmigung geprüft werden. Die Situation muss sich wesentlich von der Lage Gleichaltriger unterscheiden und eine spätere Fahrerlaubnis wäre eine unzumutbare Härte.

Mehr Chancen für junge Menschen

Mit der neuen Arbeitshilfe will Hessen die Behörden entlasten und gleichzeitig Familien mehr Planungssicherheit geben. Der Streckenführerschein soll Jugendlichen ermöglichen, verlässlich und sicher ihre Ausbildung zu erreichen – unabhängig davon, wo sie leben. (mis/pm) +++


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