CDU-MdB Michael Brand freut sich über die rückführene Einführung der Frühstartrente - Foto: O|N-Archiv

BERLIN Neue Frühstartrente

MdB Michael Brand: "Staat fördert Kinder ab 6 Jahren mit rund 50.000 Euro"

17.10.26 - Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand freut sich über den Bundestagsbeschluss über die rückführende Einführung der Frühstartrente: "Das ist etwas Neues und Großartiges, weil es junge Menschen sehr konkret unterstützt und Anreize setzt, frühzeitig auch selbst für später vorzusorgen", kommentiert er.

Nach Modellrechnung könnten daraus bis zum Renteneintritt mit Verzinsung 53.000 Euro werden, bei Einzahlung von zusätzlich 50 Euro pro Monat zum Beispiel durch Eltern oder andere sogar über 300.000 Euro. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase bleiben die Erträge zudem völlig steuerfrei, so der Abgeordnete.

"Dieser Einstieg in eine völlig neue, stabile private Säule der Alterssicherung ist für die junge Generation von enormer Bedeutung", erläuterte Brand. "Damit lösen wir ein weiteres Wahlversprechen ein. Auch der heutige Beschluss zeigt, dass nicht geredet, sondern konkret zum Besseren verändert wird."

Früh anzufangen, zahle sich konkret aus, so der Abgeordnete. Der Staat lege vor und Eltern könnten durch richtige Entscheidungen die Startbedingungen für ihre Kinder finanziell verbessern, damit diese den Weg selbstbestimmt gehen können.

"Der staatliche Anreiz, früh damit anzufangen, stellt dabei eine ganz wichtige Weiche, um vom jahrzehntelangen Zinseszinseffekt zu profitieren", so Brand.

Mit der heutigen Beschlussfassung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Frühstart-Rente wird ein zentrales Vorhaben der CDU/CSU umgesetzt. Wie berichtet, erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2026 alle Kinder, die im Jahr 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro vom Staat für den Vermögensaufbau am Kapitalmarkt.

Die staatliche Förderung läuft bis zum 18. Geburtstag und wird in den nächsten Jahren schrittweise auf weitere Jahrgänge ausgeweitet. Nach Erreichen der Volljährigkeit steht das Depot den Jugendlichen als Basis für ihre private Altersvorsorge zur freien Fortführung zur Verfügung. (pm/ci)+++

Foto: pixabay


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