Rund 20 Wärmepumpen im Wert von 160.000 Euro sind in dem Sanitärhandel vrschwunden - Symbolbild: pixabay

FULDA Schwerer Diebstahl vor Gericht

Hat der Angekagte seinem Arbeitsgeber hochwertige Wärmepumpen geklaut?

21.10.26 - Vor dem Amtsgericht Fulda hat am Dienstag eine außerordentlich ausführliche Unterweisung in Logistik und Lagerkunde stattgefunden. Denn bei einem großen Sanitärfachhandel in Petersberg sind ausgerechnet während des Booms von Wärmepumpen vor zwei Jahren ganze 20 der hochpreisigen Geräte abhandengekommen. Angeklagt ist einer der Auslieferungsfahrer der Firma. Dem 44-Jährigen wirft die Staatsanwältin vor, im Dezember 2024 und Februar 2025 seinen damaligen Arbeitgeber bestohlen zu haben. Konkret soll er zwei Wärmepumpen im Gesamtwert von ca. 12.350 Euro entwendet haben.

Gegen diesen Vorwurf verwahrte sich der Angeklagte vor dem Strafrichter vehement und erläuterte in größter Ausführlichkeit, was an diesen beiden Tagen angeblich wirklich stattgefunden hatte. Am Samstag, dem 7.12.2024, hatte er sich mit Genehmigung eines Disponenten einen Lkw seiner Firma für eine Privatfahrt ausgeliehen, um für seine Mutter eine Eckbank zu transportieren. Als er den Laster anschließend zurückbrachte, hätte ihn ein Mitarbeiter gebeten, doch noch schnell eine Wärmepumpe aus einem externen Lager in Horwieden abzuholen, die am Montag ausgeliefert werden sollte, was er auch getan habe. Wer ihm diesen Auftrag außer der Reihe gegeben hatte, konnte er nicht mehr sagen. Das Gerät habe er ordnungsgemäß in der Firma deponiert und sei dann nach Hause gefahren.

Richter Ulrich Jahn Archivbild:O|N

Beim zweiten Vorfall im Februar des Folgejahres war er wie gewöhnlich morgens um vier Uhr an der Rampe, um seinen Lkw zum Ausliefern zu beladen. Unter den waren habe sich ebenfalls eine Wärmepumpe befunden. Auf seiner Tour habe er dann festgestellt, dass er dafür gar keinen Lieferschein hatte. "Die hat jemand falsch kommissioniert", erklärte er. Weil ihn die Pumpe beim Ausliefern gestört habe, hätte er sie bei einer Autowerkstatt in Künzell, bei der er Kunde war, in den Hof gestellt. "Nur vorübergehend, auf dem Heimweg habe ich sie da wieder eingeladen, um sie wieder mit in die Firma zu nehmen", versicherte er. Damit sie auf dem Hof niemand klaut, habe er die Pumpe extra direkt unter der dort befindlichen Kamera abgestellt, denn zu dieser frühen Morgenstunde sei noch niemand dort gewesen. Den Besitzer der Werkstatt habe er später telefonisch darüber informiert. Nachdem die Pumpe wieder an Bord des Lkw war, habe er seinen Sohn in Großenlüder von der Schule abgeholt. Doch noch während er zuhause war, klingelten der Geschäftsführer der Firma und dessen Kollege bei dem Fahrer. Sie hatten sich mit einem Zweitschlüssel Zugang zum Laderaum des Lasters verschafft und fanden dort die Wärmepumpe.

Der Fall ist kompliziert

Rund 20 Wärmepumpen im Wert von 160.000 Euro spurlos verschwunden

Im Vorfeld waren insgesamt rund 20 Wärmepumpen im Wert von rund 160.000 Euro aus den Lagerbeständen verschwunden, was diverse Nachforschungen ausgelöst hatte. Das Unternehmen hatte nach Rücksprache mit dem Betriebsrat Überwachungskameras in den Lagern anbringen lassen. Auf den Aufnahmen war auch der Angeklagte an besagtem Samstag zu sehen. Der Geschäftsführer und sein Kollege verneinten vor Gericht, dass der Fahrer einen Auftrag für die Abholung gehabt habe. In der Folge hatten sie den Mann, der schon fünf Jahre dort als Fahrer beschäftigt war, freigestellt und schließlich fristlos entlassen.

Das Amtsgericht Fulda

Widersprüchlich waren die Aussagen von Angeklagtem und den Zeugen in mehrfacher Hinsicht. Der 44-Jährige hatte behauptet, er habe überhaupt keinen Zugang zu den Lagerbeständen und könne auch keinen Gabelstapler fahren. Auch könne niemand mit den Wärmepumpen etwas anfangen, denn da fehle wichtiges Zubehör und sie könnten auch nur von einem Profi-Heizungsbauer montiert werden. "Privat kriegt man die nicht zum Laufen", versicherte er. Außerdem seien die Geräte im Internet registriert und ein Diebstahl jederzeit nachvollziehbar. Dem widersprachen die Zeugen. Der Fahrer sei um Ausreden nie verlegen gewesen. Seit er entlassen worden sei, sei keine Wärmepumpe mehr weggekommen.

Der 44-Jährige machte seinem Ex-Chef schwere Vorwürfe: Dieser habe ihn mit der Entlassung in den Ruin getrieben und seine Familie zerstört, denn seine Frau, die ebenfalls bei der Sanitärfirma angestellt ist, habe sich danach von ihm getrennt.

Richter Ulrich Jahn befand nach fünf Stunden Verhandlung, es brauche noch einen Fortsetzungstermin. Der ist auf den 3. November um 14 Uhr angesetzt worden. Dann wird voraussichtlich auch das Urteil fallen. (ci) +++


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