Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld - Fotos: Kevin Hildebrand

BAD HERSFELD Keine Zeugin, kein Urteil

Vorladung nicht zugestellt: Gerichtsverhandlung nach 40 Minuten abgebrochen

21.10.26 - "Jetzt wissen wir: Wir haben ein Problem." Dieser Satz fiel am Dienstagmorgen vor dem Bad Hersfelder Amtsgericht von Richterin Christina Dern. Und zwar genau in dem Moment, als allen Beteiligten bewusst wurde: diese Verhandlung wird heute nicht weiter stattfinden können, da die Klägerin und Zeugin nicht erschienen war.

Danach stellte sich heraus, dass die von der Frau angegebene Telefonnummer nicht mehr existiert und die letzte Vorladung postalisch nicht zugestellt werden konnte. Die Verhandlung wegen sexueller Belästigung musste auf unbestimmte Zeit vertagt werden – denn zunächst gilt es, die Klägerin ausfindig zu machen. Aber der Reihe nach.

61-Jähriger Schneider soll Frau belästigt haben

Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 61-Jährigen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er ist verheiratet und hat fünf Kinder im Alter von 13 bis 33. Der Mann betreibt in Bad Hersfeld seit rund 20 Jahren eine Schneiderei in Eigenregie, Angestellte hat er keine. Bei der Verhandlung wurde er von einer Dolmetscherin unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 61-Jährigen vor, sich am 23. Oktober 2025 einer Frau in sexuell motivierter Weise genähert zu haben. Die Klägerin habe eine Bluse und eine Hose anprobiert, beide Kleidungsstücke sollen zu eng gewesen sein. Der Schneider habe daraufhin versucht, die Knöpfe der Bluse zu schließen und die Brüste der Frau anzufassen. Diese wandte sich laut Aussage der Staatsanwaltschaft von dem 61-Jährigen ab, woraufhin dieser sie am Rücken gestreichelt und sie zu einem Kuss aufgefordert haben soll. Zudem habe er eine Hand unter die Hose der Klägerin gelegt und versucht, sie im Intimbereich anzufassen. Erst als die Tochter der Frau den Laden betrat, soll sich die Situation aufgelöst haben.

Angeklagter streitet alle Vorwürfe ab

Der Angeklagte selbst wies alle Vorwürfe von sich. Mit Hilfe seiner Verteidigerin und Dolmetscherin ließ er ausrichten, dass es keinen versuchten Kuss und auch keine Annäherungsversuche gab. Er betonte, dass die Frau Pakete in einem benachbarten Laden abholen wollte, doch dieser hatte an besagtem 23. Oktober noch geschlossen. Er bot ihr aufgrund der niedrigen Außentemperaturen an, sich in seinem Laden aufzuwärmen.

Die Frau sei aufgelöst gewesen und habe dem 61-Jährigen berichtet, dass sie Anfang November Geburtstag habe und sich niemand aus ihrer Familie für sie interessiere. Daraufhin habe sie den Schneider unaufgefordert umarmt – eine Situation, mit der er laut eigener Aussage überfordert gewesen war. Daraufhin bot ihr der Mann an, sich zwei Kleidungsstücke aus einer Truhe auszusuchen, die er ihr schenken wollte. Die Wahl fiel auf besagte Hose und Bluse.

Fortführung der Verhandlung nicht möglich

Laut der Verteidigerin des Angeklagten habe er lediglich die Kleidungsstücke der Frau angefasst, um zu ergründen, wie er diese abändern muss, damit sie passend sind. Aus dieser Situation seien die Vorwürfe der Frau entstanden. Durch Nachfragen von Richterin Dern wurde zudem deutlich, dass laut Klägerin der 61-Jährige diese gebeten haben soll, Kondome zu kaufen. Auch diesen Vorwurf wies er entschieden von sich.

Als die Frau dann als Zeugin aufgerufen wurde, herrschte Stille im Saal. Auch nach mehreren Minuten erschien sie nicht und befand sich auch nicht im Gebäude. Nach Einsicht der Akten stellte Richterin Dern fest, dass die Frau im Januar 2026 nach Ostdeutschland gezogen war. Die Vorladung an ihre neue Adresse kam als nicht zustellbar per Post zurück. Ein Anruf bei der hinterlegten Nummer ergab, dass diese nicht mehr zugewiesen ist. Das fiel aber nicht bereits vor der Verhandlung auf, sondern erst nach 40 Minuten in dem Gerichtssaal.

Ärgerlich, denn ohne die Aussagen der Frau war eine Fortführung der Verhandlung nicht möglich. Weitere Augenzeugen des Vorfalls gibt es nicht. Über diese Entwicklung zeigte sich die Verteidigerin nicht erfreut, ihr Mandant müsse dadurch weiter unter der Gesamtsituation leiden. Laut Richterin Dern gilt es nun, die Frau ausfindig zu machen – notfalls solle die Polizei vor Ort prüfen, ob die Adresse noch bewohnt ist. Wann es mit der Verhandlung weitergeht, ist daher noch unklar – keine Zeugin, kein Urteil. (Kevin Hildebrand) +++


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