Zöllner kontrollieren einen Lkw, der neben legaler Ladung auch Kartons voller in Deutschland unversteuerter Zigaretten transportiert. - Fotos: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

RODGAU "Zöllner staunten nicht schlecht"

Zigaretten im Wert von 270.000 Euro Steuerschaden sichergestellt

22.10.26 - Rund 1,3 Millionen unversteuerte Zigaretten stellten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und der Hauptzollämter Darmstadt und Dresden bei Fahrzeugkontrollen am Abend des 13.10.2026 auf BAB 3, Höhe Rodgau, sicher.

Zuvor unterzogen Zöllnerinnen und Zöllner aus Darmstadt und Görlitz auf dem Rastplatz Weißkirchen einen aus Bulgarien kommenden Lastkraftwagen samt Auflieger einer Zollkontrolle. Dabei stellten sie mittels einer Großröntgenanlage Unregelmäßigkeiten im vollgeladenen Fahrzeug fest.

"Die Zöllnerinnen und Zöllner staunten nicht schlecht, als sie zwischen legal transportierter Ware auf rund 1,3 Millionen geschmuggelte Zigaretten verschiedener Marken stießen und alarmierten umgehend die Frankfurter Zollfahndung", erklärt Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. "Da die Zigaretten keine deutschen Steuerzeichen hatten und nicht regelkonform transportiert wurden, ist durch den Schmuggel ein Steuerschaden von über 270.000 Euro an der Allgemeinheit entstanden", erläutert Orth weiter.

Zoll entdeckt Millionen-Schmuggel auf Rastplatz bei Rodgau

Der Fahrer des Lastkraftwagens wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der 51-jährige bulgarische Staatsangehörige befindet sich nach seiner Vernehmung auf Anordnung der sachleitenden Staatsanwaltschaft Darmstadt auf freiem Fuß. Die sichergestellten Tabakwaren wurden mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW), Ortsverbände Offenbach und Neu-Isenburg, an einen sicheren Ort gebracht. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Zollfahndungsamt Frankfurt geführt.

Zusatzinformationen

Zigaretten und andere Tabakwaren unterliegen in Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Ob Tabakwaren ordnungsgemäß in Deutschland versteuert wurden, erkennt man an den deutschen Steuerzeichen.

Der Zoll überwacht die ordnungsgemäße Abführung der Verbrauchsteuern, denn die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und die gewerbliche Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung.

Beim Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie hier Zigaretten, sind spezielle Regularien zur Überwachung einzuhalten. Wird gegen diese verstoßen, wird die Tabaksteuer sofort fällig. Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren geschmuggelt, um die darauf fälligen Steuern nicht zu zahlen, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. (js/pm)+++


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