22.10.26 - "Hitler-Scherge" und "Sie heißen Hitler": Diese Äußerungen sollen nach einer Verkehrsregelung in Abtsroda-Poppenhausen (Wasserkuppe, Kreis Fulda) gefallen sein. Dafür musste sich ein 58-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Fulda wegen Beleidigung von Polizeibeamten verantworten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall am 4. Januar 2026 ereignet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwei Polizeibeamte beleidigt zu haben, nachdem diese ihn aufgefordert hatten, sein Fahrzeug, das mit eingeschaltetem Warnblinker am Fahrbahnrand stand, sofort zu entfernen.
Angeklagter schildert Vorfall anders
Der 58-Jährige, der sich ohne Anwalt selbst verteidigte, widersprach der Darstellung der Anklage entschieden und schilderte ausführlich seine Sicht der Ereignisse. Nach seinen Angaben war er an jenem Sonntag auf dem Weg zum Skifahren auf die Wasserkuppe. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens regelte die Polizei in Abtsroda den Verkehr. Dadurch kam es zu einem längeren Rückstau. Als er das Ende des Staus erreicht hatte, sei er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen, um die Beamten nach einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zu fragen. Sein Auto habe er dabei mit Warnblinkanlage am Straßenrand abgestellt.

Der 58-jährige Angeklagte wurde der Beamtenbeleidigung für schuldig gesprochen. ...Fotos: Justin Klenner
"Ich habe nicht infrage gestellt, ob die Sperrung berechtigt war oder nicht. Ich wollte lediglich wissen, ob die andere Zufahrt offen ist", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Die Beamten hätten ihn daraufhin aus dem Streifenwagen heraus angeschrien und beleidigt. "Sie haben gerufen, ich solle den Drecks-Peugeot wegfahren und das Fahrzeug habe auf deutschen Straßen nichts zu suchen", behauptete der 58-Jährige.
Angeklagter räumt Beleidigungen ein
Von den Äußerungen habe er sich eingeschüchtert gefühlt. "Ich habe viermal dieselbe Frage gestellt. Es wurde immer nur geschrien, dass ich wegfahren soll", sagte er. Schließlich habe er die Beamten beleidigt. "Ich ging davon aus, dass sie Faschisten sind", erklärte der Angeklagte und räumte die ihm vorgeworfenen Äußerungen grundsätzlich ein. Nach eigener Aussage sei er in der Vergangenheit mehrfach Opfer von faschistischen Anfeindungen geworden. Dies habe seine Reaktion beeinflusst.
Polizeibeamter bestätigt Darstellung der Anklage
Einer der beteiligten Polizeibeamten sagte als Zeuge aus und schilderte den Vorfall im Wesentlichen entsprechend der Anklageschrift. Er bestätigte, dass die Beamten den Mann in bestimmtem Ton aufgefordert hätten, sein Fahrzeug von der Fahrbahn zu entfernen. "Der Kollege war schon laut, es lag aber auch eine gewisse Distanz zwischen uns", berichtete der Zeuge.

Richterin Angelina Pluta und die Staatsanwältin.
Auf dem Rückweg zu seinem Auto habe der 58-Jährige mehrfach "Hitler-Scherge" sowie "Sie heißen Hitler" gerufen. Der Zeuge erklärte, er habe versucht, den sichtlich aufgebrachten Mann zu beruhigen. "Jeder Polizeibeamte weiß, dass es immer wieder Vergleiche mit der NS-Zeit gibt. Aber solche Anschuldigungen habe ich in meinen 36 Jahren Polizeiarbeit noch nie erlebt", sagte der Beamte.
Nach seinen Angaben hätten andere Verkehrsteilnehmer den Vorfall mit Interesse verfolgt. Das Verhalten des Mannes habe auf ihn auffällig gewirkt. "Ich habe überlegt, ob ich ihn so überhaupt weiterfahren lassen kann, und gefragt, ob er einen Arzt braucht", schilderte der Zeuge. Der Angeklagte wertete diese Frage hingegen als Unterstellung, psychisch krank zu sein. Nach der Weiterfahrt habe er noch am selben Tag eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Beamten eingereicht.
Geldstrafe nach Nazi-Vergleich
Die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf als erwiesen an. Der Angeklagte habe die Beleidigungen zwar letztlich selbst eingeräumt. Dies rechtfertigte jedoch nicht sein Verhalten. "Der Angeklagte zeigte keine Einsicht und keine Reue. Ich habe das Gefühl, dass er sich in seiner eigenen Gedankenwelt bewegt", erklärte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Euro.
Richterin Angelina Pluta folgte im Wesentlichen der Anklage und sprach den 58-Jährigen schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 100 Euro. Zugunsten des Angeklagten wertete sie dessen teilweise Einlassung sowie die im Schlusswort ausgesprochene Entschuldigung. Allerdings haben diese eher den Charakter einer Rechtfertigung gehabt. Der Angeklagte hält die Vorwürfe weiterhin für falsch. Er kündigte nach der Urteilsverkündung an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. (jk) +++ 