Ein erkrankter Feldhase wurde im Landkreis Rhön-Grabfeld gefunden. - Symbolbilder (3): Pixabay

LANDKREIS RHÖN-GRABFELD Tödliche Infektionskrankheit

Hasenpest-Fall alarmiert Behörden: Warnung an Hundehalter und Spaziergänger

27.10.26 - Ein Krankheitsfall in der heimischen Tierwelt ruft die Behörden auf den Plan: Im Jagdrevier Bad Neustadt wurde bei einem Feldhasen die Hasenpest (Tularämie) durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgewiesen. Da es sich hierbei um eine Zoonose – eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – handelt, wird die Bevölkerung, insbesondere Spaziergänger, Hundehalter und die Jägerschaft, zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.

Die Informationen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Die Hasenpest wird durch das Bakterium Francisella tularensis ausgelöst. Betroffen sind vor allem wildlebende Hasen und Kaninchen, aber auch Nagetiere wie Mäuse oder Ratten können den Erreger in sich tragen.

Das sind die Symptome

Erkrankte Tiere zeigen eine auffällige Schwäche, Mattigkeit, Abmagerung und verlieren aufgrund der Entkräftung ihre natürliche Scheu (Ausbleiben des Fluchtreflexes). Die Erkrankung verläuft für die Tiere meist in kurzer Zeit tödlich.

Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt in den meisten Fällen durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern (Schmierinfektion). Der Erreger kann jedoch auch über kleine Hautwunden, das Einatmen von infektiösem Staub, den Verzehr von nicht ausreichend durchgegartem Fleisch oder durch Bisse von Zecken und Insekten übertragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.

Vorsicht: Ansteckung zwischen Mensch und Tier

Verschiedene Symptome können auch beim Menschen auftreten.

Beim Menschen äußert sich die Krankheit nach einer Inkubationszeit von meist drei bis fünf Tagen durch plötzliches hohes Fieber, grippeähnliche Symptome, Kopf- und Gliederschmerzen sowie eine schmerzhafte Schwellung der Lymphknoten. An der Eintrittsstelle des Erregers kann sich zudem ein schlecht heilendes Geschwür bilden. Die Infektion ist bei rechtzeitiger Diagnose gut mit Antibiotika behandelbar.

Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, wird dringend um Beachtung folgender Regeln gebeten:

1. Keine Berührung von lebenden oder verendeten Feldhasen, Wildkaninchen oder Nagetieren.

2. Hundehalter sollten ihre Tiere im Wald und auf Feldern nicht frei laufen lassen, um zu verhindern, dass sie mit Kadavern oder kranken Wildtieren in Kontakt kommen.

3. Wenn tote oder auffällige Feldhasen gefunden werden, sollten diese keinesfalls berührt werden. Auffälligkeiten und Kadaverfunde sollten der Unteren Jagdbehörde, dem Veterinäramt oder dem zuständigen Revierpächter gemeldet werden.

4. Jäger, Land- und Forstwirte sollten beim Umgang mit Wildbret oder Kadavern strikte Hygienemaßnahmen einhalten (Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Atemschutzmasken).

5. Wildfleisch sollte grundsätzlich nur vollständig durchgegart verzehrt werden. (mkr/pm) +++


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