Auch in Fulda müssen sich Waschsalons an die Sonn- und Feiertagsbestimmungen halten. Das stößt teilweise auf Unmut. - Fotos: Marvin Myketin

FULDA Bestimmungen des HLöG

Stadtverwaltung greift durch: Auch Waschsalons dürfen Sonntags nicht öffnen

05.11.26 - Im Jahr 2023 besitzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 97,4 Prozent der deutschen Privathaushalte eine eigene Waschmaschine. Dennoch existieren vor allem in urbaneren Gegenden doch noch einige Waschsalons - unter anderem aber auch in Fulda. Ein Beispiel hierfür ist der "Wash n Dry"-Salon in der Künzeller Straße, der nach Aufforderung der Stadt seine Öffnungszeiten anpassen musste.

Früher hatte der Salon täglich von 7 bis 22 Uhr geöffnet - das hat sich nun geändert und sorgt teilweise für Unmut und Unverständnis. Laut Gesetz sind aber auch Selbstbedienungs-Waschsalons von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsschutzes betroffen. Ein weiterer SB-Waschsalon an der Leipziger Straße in Fulda erklärt die Sachlage auf seiner Website.

Beim "Wash n Dry"-Salon hängt ein Hinweis in der Tür.

"In Fulda gilt – wie im gesamten Land Hessen – das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG). Danach müssen Verkaufsstellen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen bleiben. Der Zweck dieser Regelung ist nicht nur der Schutz von Beschäftigten, sondern zugleich der verfassungsrechtlich geschützte Charakter dieser Tage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung", heißt es hier im Wortlaut.

Waschsalons genießen keine Sonderregelungen

Deshalb komme es nicht allein darauf an, ob Personal im Laden anwesend ist oder nicht. Entscheidend ist stattdessen, ob Waren in einer Verkaufsstelle für jeden zum Kauf angeboten werden und Kundinnen und Kunden tatsächlich "einkaufen" können. Auch ein automatisierter Zugang, eine Selbstbedienungskasse oder eine digitale Bezahlung können daher eine Ladenöffnung darstellen.

Wie bei jedem Gesetz gibt es hier natürlich auch Ausnahmen, unter die Waschsalons allerdings nicht fallen. Automatisierte Kleinstsupermärkte, Tankstellen oder auch Verkaufsstellen an Flughäfen oder Bahnhöfen fallen laut HLöG beispielsweise nicht unter diese Vorgaben.

Auf Facebook postete ein Nutzer ein Foto des Hinweises an der Tür des Waschsalons: "Sonst hat die Stadt keine Probleme, oder? Einen Waschsalon, den Leute nutzen, die keine Waschmaschine haben, da sie sie sich entweder nicht leisten können, keinen Anschluss haben oder keine Zeit haben, die Woche über und nur sonntags die Wäsche zu waschen, sonntags dichtmachen - geht's noch?"

Ein weiterer User kommentierte Folgendes: "Sorry, die Gesetze sind bereits jahrzehntealt und eindeutig. Gut dass die Stadt endlich auch dafür sorgt, dass sie umgesetzt werden. Und das ist kein Thema der Politik oder von Parteien! Hier geht es um die Durchsetzung durch die Verwaltung."

Nur noch die "Revolution Dry"-Waschstation mit ihren freistehenden Automaten beim Emaillierwerk hat noch rund um die Uhr geöffnet. (Philipp Gerhard) +++


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