Archiv
29.05.10 - Hasselroth
Planfeststellungsverfahren für Umgehungsstraße asn B 43 beschlossen
Einstimmig plädierte die Gemeindevertretung bei ihrer 30. Sitzung am Donnerstagabend für die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die Umgehungsstraße Freigericht-Hasselroth (L3269 / L 3339). Dieses Verfahren ist der nächste Schritt zur Schaffung des Planungsrechts für den Bau der Straße und gibt den Gemeinden, Bürgern und Verbänden die Möglichkeit, entsprechende Änderungsvorschläge vorzubringen, die dann entweder in der Planung Berücksichtigung finden oder nach entsprechender Abwägung nicht berücksichtigt werden sollen.
Zuvor gab es einen Antrag der CDU-Fraktion um Vorsitzenden Torsten Rösch, der eine Verlegung des Rad- und Fußwegs an der „B 43“ forderte. Dort soll zudem ein neuer Kreisverkehr entstehen. „Wir wissen, dass der Kreisel viel Platz fordert, dennoch dürfen wir die Unterführung mit Fußweg nicht einfach nach hinten kehren“, forderte Rösch. „Das Blockieren des Antrags hat keinen Sinn, dennoch müssen wir noch vor der Öffentlichen Auslegung gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen eine Lösung im Sinne der Bürger finden.“
Auch Christian Benzing (SPD) und Albert Pfeifer (FDP) schlossen sich dem Antrag an. „Wir sind auch für unsere Zukunft verantwortlich“, betonte Pfeifer im Hinblick darauf, dass man nach 40 Jahren Verzögerung „so nah wie noch nie“ an der Verwirklichung des Projekts dran sei. Bürgermeister Uwe H. Scharf erinnerte an einen Beschluss der Gemeindevertretung im Oktober vergangenen Jahres, in dem diese „wichtige Anregung“ durch den „Arbeitskreis Umgehungsstraße“ bereits eingeflossen sei. „Dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen wurden die kritikwürdigen Punkte daraufhin bereits im November mitgeteilt,“ berichtete Scharf. Er bezeichnete den Stand des Projekts als „bedeutender Schritt nach vorne.“ In zwei bis drei Jahren werde auch das Planfeststellungsverfahren beendet sein. (dbo) +++