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07.08.10 - REGION

Aktive Jugend: Mehr als 10.000 Freistellungstage für ehrenamtliches Engagement

Das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Hessen entwickelt sich positiv. „Die Regelung, dass das Land für den Betroffenen die Lohnfortzahlung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen, Sportveranstaltungen übernimmt, unterstützt und löst zusätzliches Engagement aus”, erklärte Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, heute in Wiesbaden. Auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit erstattet das Land die Freistellungskosten für Sonderurlaub, der ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren qualifizierten Einsatz in der Jugendarbeit gewährt wird.

Petra Müller-Klepper belegte mit Zahlen, dass das Gesetz in der Praxis angenommen wird. Das Land hat 2009 auf Antrag 1.522 Lohnkostenerstattungsbescheide für insgesamt 10.217 Freistellungstage erteilt. ”Dies ist ein weiterer Anstieg um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als 1.480 Bescheide erteilt wurden. Das ist eine beachtliche Entwicklung, denn bereits in den Vorjahren hat die Zahl der Freistellungen für die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zugelegt”, betonte die Staatssekretärin. Insgesamt habe das Land für das Jahr 2009 Lohnkosten in Höhe von 1.099.990,82 Euro (2008: 1.065.535,69 Euro) erstattet, damit die Mittel deutlich erhöht und somit ein umfangreiches und vielseitiges Engagement in der Jugendarbeit ermöglicht. Die bisherige Zwischenbilanz zum Ende Juli lässt mit 724 Bescheiden und gut 520.000 Euro an eingesetzten Haushaltsmitteln erwarten, dass das gute Vorjahresergebnis noch übertroffen werden kann. So wird insbesondere der ehrenamtliche Einsatz von Jugendbetreuern gegenwärtig im Sommer durch diese Rahmenbedingungen wirksam gefördert.

„Die Übernahme der Lohnfortzahlungen durch das Land ist ein wirksames Instrument, um junge Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen. Der Anstieg der Anträge auf Lohnkostenerstattung ist nach Ansicht der Fachleute eindeutig auf die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Landeshaushalt und die Sicherung der Lohnfortzahlung zurückzuführen. „Das Gesetz und der Weg zur Freistellung werden immer mehr bekannt“, so Petra Müller-Klepper. Für den stetig zunehmenden Bekanntheitsgrad des Gesetzes spreche die Tatsache, dass im vergangenen Jahr 343 Beschäftigungsstellen erstmals einen Antrag auf Lohnkostenerstattung gestellt hätten.

Die Staatssekretärin unterstrich die Bedeutung der Ehrenamtsförderung gerade bei jungen Menschen. ”Wer in jungen Jahren an das bürgerschaftliche Engagement herangeführt und für einen entsprechenden Einsatz gewonnen wird, bleibt dieser übernommenen Verantwortung meist auch in den weiteren Lebensabschnitten treu”, führte sie Untersuchungsergebnisse an. Aus Studien sei bekannt, dass junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren eine besonders aktive Gruppe seien und sich 37 Prozent freiwillig und ehrenamtlich engagierten. Jugendliche würden in besonderem Maße von anderen Jugendlichen zum Engagement motiviert, wobei ihr ehrenamtliches Mitwirkungen dabei zu 70 Prozent wieder auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bezogen sei. ”Damit wird eindrucksvoll das Vorurteil von der Spaßgeneration, die nur an die eigene Person denkt, widerlegt. Es gilt, diese Bereitschaft zum Einsatz für andere durch verstärkte Förderung und Anerkennung auf Dauer zu erhalten.“+++

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