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Hier in der Fuldaer Florengasse geschah vor über drei Jahren das Verbrechen....

Heute ist hier eine türkische Teestube untergebracht...

28.10.04 - Fulda

3 Jahre nach Mord im "Outdoor-Laden" neuer Prozess: war es Anstiftung?

Über drei Jahre nach dem schrecklichen Mord in dem Fuldaer "Outdoor"-Laden in der Florengasse wird die Tat seit heute noch einmal vor dem Landgericht im thüringischen Erfurt aufgerollt. Es geht dabei weniger um den Mord selbst - der Täter ist rechtskräftig zu neun Jahre und zwei Monate Haft verurteilt worden - sondern um die Hintergründe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter zu dem Verbrechen an der Fuldaer Ladenbesitzerin von einem heute 23-Jährigen angestiftet wurde.

Der Angeklagte bestritt heute vor dem Landgericht in Erfurt die Anstiftung zum Mord. Nichts davon sei wahr, sagte er zum Prozessauftakt. Die Anschuldigungen seien ein Komplott ehemaliger Freunde aus dem thüringischen Sömmerda. Der Angeklagte soll von einem heute 21- Jährigen gefordert haben, in Fulda die Frau zu töten. Dieser hatte im August 2001 in der hessischen Stadt die Frau an ihrem Geburtstag erstochen und war deshalb verurteilt worden.

Der verurteilte Mörder verweigerte heute die Aussage als Zeuge. Das Landgericht Erfurt verhängte daraufhin gegen ihn sechs Monate Beugehaft. Als verurteilter Mörder habe er kein Aussageverweigerungsrecht, hieß es. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage gegen den 23-Jährigen aber allein auf dessen Aussage, weil er den Angeklagten in seinem Prozess der Anstiftung zum Mord beschuldigt.

Der 21-Jährige, der in der Jugendhaftanstalt in Ichtershausen sitzt, wird in der Beugehaft aus dem normalen Vollzug herausgenommen. Er wird vom Gericht nun sechs Monate lang befragt, ob er seine Meinung, zu schweigen, ändern will.

Für Anstiftung zum Mord gilt der gleiche Strafrahmen wie für die eigentliche Tat. Der 23-Jährige war damals 19 Jahre alt. Das Gericht kann deshalb entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden. Die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren oder lebenslang. Genauso wie der Täter soll er einer Gruppe «Heidenfront» angehört haben. Sie hat laut Staatsanwaltschaft auch einmal geplant, einen Mann auf einem «Kultplatz» lebendig zu begraben. Die Entführung des Opfers sei aber an dessen Widerstand gescheitert. Auch damit habe er nichts zu tun, sagte der Angeklagte.

Der Prozess geht morgen mit der Vernehmung weiterer Zeugen weiter. +++

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