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29.09.11 - REGION

Verkehrswacht warnt vor tödlicher Gefahr: Radfahren ohne Beleuchtung

Die dunkle Jahreszeit naht. Viele Schüler, aber auch Werktätige sind am dunklen frühen Morgen mit dem Rad auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit. Deshalb erreichen die Verkehrswacht immer wieder Anfragen von Kraftfahrern zum Verhalten von Radfahrern, die bei Dunkelheit ohne Licht fahren. Zudem sind viele Radfahrer einfach viel zu dunkel gekleidet, so dass sie schwer erkennbar sind. Mountainbikes, wie sie von vielen Schülern und Jugendlichen sehr gern benutzt werden, verfügen meistens über keine Beleuchtung. Sie sind deshalb im Straßenverkehr auch nicht zugelassen. Auch Autofahrer haben bei Dunkelheit das Licht eingeschaltet, warum also Fahrradfahrer nicht?

Dabei birgt sich hinter dem geschilderten Verhalten eine tödliche Gefahr. Aber es scheint für viele Jugendliche völlig uncool zu sein, ihr Mountainbike mit einer Beleuchtungsanlage auszurüsten - und seien es nur batteriegetriebene Stecklichter, die von vorn und hinten am Fahrrad anzubringen sind. Auch sind die Fahrräder mit einem weißen Rückstrahler vorne und einem roten Rückstrahler hinten sowie mit Speichenrückstrahler oder alternativ mit reflektierenden Reifen auszurüsten. Hier wird besonders an die Eltern appelliert, sich umgehend um eine funktionierende Beleuchtungsanlage an den Rädern ihrer Kinder zu kümmern. Sie bewahren dadurch ihr Kind u. U. vor einer lebenslangen Behinderung. Und noch etwas: Helle Kleidung mit Reflektoren erhöhen die Sicherheit zusätzlich.

Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen vor: Keine Beleuchtung vorhanden bzw. die Nichtnutzung: 10 Euro

Mit Gefährdung Anderer: 15 Euro. Wenn es zum Unfallkam: 35 Euro. Übrigens: Auch Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage: Ein Fahrradanhänger muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist -etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.

Die Polizei wird in den nächsten Monaten umfangreiche Kontrollen durchführen. Das ist auch notwendig zur Sicherheit der Radfahrer, aber auch derjenigen von Fußgängern und Kraftfahrzeugen. Strafen können die Folge sein und dann darf das Rad nur noch weitergeschoben werden.

Dann kommt noch hinzu, dass einige Radfahrer ohne Beleuchtung einen Radweg in Gegenrichtung befahren, obwohl dies unter Umständen laut Beschilderung nicht zulässig ist (z. B. Radweg von Bebra nach Lispenhausen - der darf nur aus Richtung Lispenhausen nach Bebra befahren werden). Wenn es hier zu einer Kollision kommt, hat der Falschfahrer ganz schlechte Karten und muss eventuell sein ganzes Leben haften.

Auch das unkontrollierte Überqueren einer Straße ohne Licht oder das Überfahren einer Ampel bei Rotlicht ist heute vielfältig zu beobachten. Die Gleichgültigkeit vieler junger Menschen und leider auch von immer mehr Erwachsenen, die nach eigenen Regeln zu leben scheinen, erschwert die Sicherheitsarbeit der Verkehrswacht und der Polizei sehr. Und noch etwas zum Schluss, ein Fahrradhelm sollte nie fehlen.

Verkehrswacht und die Polizei wollen, dass Sie stets gesund und unfallfrei nach Hause kommen. Also Licht an!+++

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