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22.12.11 - Hanau

"Nicht länger verboten" - Angeln im Hafen ist ab 1. Januar erlaubt

Angeln im Hanauer Hafen ist nicht länger verboten. Im Gegenteil: Abgestimmt mit der Ordnungsbehörde im Rathaus und der Fischerzunft Steinheim, gibt die städtische Hanau Hafen GmbH (Saarstraße 12, Tel. 06181/365-6000) vom 1. Januar an Erlaubnisscheine für das Begehen zwischen Steinheimer Brücke und östlicher Hafenmauer aus. Zugleich weist sie die Stellen zu, wo und wann geangelt werden darf, ohne die Schifffahrt zu stören.

Die Hafen GmbH reagiert mit der Ausgabe von Erlaubnisscheinen auf die wachsende Nachfrage. Die wiederum hängt damit zusammen, dass Angler ob des guten Futters, das beim Getreideverladen von Hafen-Anlieferfirmen abfällt, wohl genährte Fische vorfinden. Der Main gilt zwischen Hanau und der Mündung in den Rhein vor allem als gutes Zander-Gewässer. Zwar ist laut Hafen-Gefahrenabwehrverordnung das Fischen im Hafenbereich grundsätzlich untersagt. Die Stadt als Hafen-Polizeibehörde darf aber Ausnahmen gestatten.

Der Begehungsschein für das Hafengebiet kostet 40 Euro für ein Jahr und fünf Euro für einen Tag. Wer einen solchen erwerben will, muss einen Personalausweis vorlegen und die Angelerlaubnis der Fischerzunft Steinheim. Alle ausgegebenen Scheine werden nummeriert und sind nicht übertragbar. Sie können auch über Fachgeschäfte bezogen werden. +++

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