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15.04.12 - Maintal

Hallensanierung des TG 1882 läuft: Bewilligungsbescheid deckt Hälfte der Kosten

Zur großen Freude aller Beteiligten hatte der Landessportbund Hessen den letzten Förderantrag zur Anschaffung langlebiger Sportgeräte nun bewilligt. Zu Gast bei der letzten Vorstandssitzung der TG 1882 Maintal e.V. war Sportkreisvorsitzender Stefan Bahn. Neben dem Austausch von Informationen zeigte sich Bahn besonders beeindruckt von den laufenden Sanierungsarbeiten der vereinseigenen Halle. Demzufolge konnte der Sportkreisvorsitzende einen Bescheid über 4.501 Euro an den Schatzmeister Wolfgang Wich überreichen. Investiert wurden durch den Sportverein über 9.000 Euro. Die Übergabe des Förderbescheides nahm der Sportkreisvorsitzender Stefan Bahn zum Anlass, einmal allgemein über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Auf dem Bild bei der Übergabe: Brigitte Krause (2.Schriftführer TG Maintal), Wolfgang Wich (Kassenwart TG Maintal), Stefan Bahn (Sportkreisvorsitzender) und Hannelore Claus (Schriftführer TG Maintal)

Der Landessportbund Hessen (lsb H) gewähre seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb H-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sei die Mitgliedschaft im Sportbund seit mindestens drei Jahren, die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem Sportbund und seinen Verbänden sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus müsse die Finanzierung gesichert sowie ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein. Ganz wichtig: die Antragstellung müsse vor der Maßnahme bzw. Anschaffung erfolgen.

Neben Baumaßnahmen, Erweiterungen und Sanierungen gebe es auch die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine verwendet werden. Nicht gefördert würden Abschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen und Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von 256 Euro. Vor einer Förderung durch den Landessportbund müssen alle Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen in Anspruch genommen werden. Die Höchstförderungssätze liegen nach Angaben Bahns bei Vereinen mit bis 500 Mitgliedern bei 7.670 Euro, bis 1.000 Mitglieder 10.226 Euro, bis 2.000 Mitglieder bei 11.505 Euro, bis 3.000 Mitglieder 12.783 Euro und ab 3.001 Mitglieder bei 14.061 Euro.

Dieser Betrag könne innerhalb von acht Jahren auch in Teilbeträgen abgerufen werden. Baumaßnahmen würden bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines gefördert. Weitere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Sportkreises Hanau e.V. unter Tel. 06181/257106 zu den normalen Öffnungszeiten oder unter http://www.sportkreishanau.de zu erhalten. +++

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