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25.06.12 - REGION

Ferienjobs in Osthessen: "Faulenzen oder Geld verdienen?" - Tipps & Infos

Ferienjobs in Osthessen „Faulenzen oder Geld verdienen?" - Diese Frage stellen sich gerade viele Schüler und Studenten: „Wie verbringe ich meine sechs Wochen Ferien?“ Einfach mal nichts tun und die freie Zeit genießen, oder doch das eigene Taschengeld ein wenig aufbessern? Eine gute Möglichkeit dafür sind Ferienjobs, die natürlich finanziell, aber auch für eine bevorstehende Berufswahl von Vorteil sein können.

Auch die 15-jährige Karin Ruppel aus einem Fuldaer Stadtteil, hat sich vorgenommen, in den bevorstehenden Sommerferien ihr erstes eigenes Geld zu verdienen. Die Sommerferien in diesem Jahr sind die ersten Ferien, in denen Karin dem Gesetz nach arbeiten darf. Ihre erste Anlaufstelle bei der Jobsuche war die Stadtverwaltung Fulda. Doch diese Idee war ein Flop: die Personalverwaltung braucht dieses Jahr keine Schüler. Eltern und Bekannte werden gelöchert: "Wo kann ich möglichst schnell noch als Aushilfe unterkommen?" Ein Freund gab ihr den Tipp, es bei einem Bauunternehmen zu versuchen.- naürlich nicht zum Steine schleppen oder Sand schippen, sondern im Büro. Nach einem Telefonat mit dem Geschäftsführer hat Karin eine vorläufige Zusage - sie soll sich persönlich vorstellen und die Bedingungen aushandeln.Wie dieses Unternehmen bieten auch viele andere Firmen Schülern die Chance, sich das erste Geld zu verdienen und dabei gleichzeitig ins Berufsleben reinzuschnuppern.

Ob im Lebensmittelhandel Regale aufzufüllen sind, beim Gartencenter die Erde feucht gehalten werden muss oder man sich als Aushilfskellner im Eissalon versucht - Möglichkeiten gibt es viele. Nicht nur die klamme Kasse der Schüler profitiert: der Zuwachs an Lebenserfahrung, Selbstvertrauen und Sicherheit im Auftreten sind willkommene Nebeneffekte. Aber auch die Unternehmen profitieren von den Kurzzeit-Mitarbeitern. Saisonale Engpässe durch die Urlaubszeit können durch Ferienjobber aufgefangen werden . Und wer sich als Schüler flott und verständig anstellt, hat durchaus Aussichten, auch für die nächsten Ferien "gebucht" zu werden. Denn einmal angelernt und mit den besonderen Anforderungen der Firma vertraut, klappt die Zusammenarbeit auf Zeit zunehmend besser. Durch die Praxis im Berufsalltag haben schon viele Schüler und Studenten ganz neue Talente an sich entdeckt und ihren Studien- oder Ausbildungswunsch in eine ganz andere Richtung gelenkt.

Sascha Baum, 19 Jahre, aus der Region Hersfeld-Rotenburg braucht ebenfalls dringend einen Ferienjob. Dass er ständig kein Geld mehr hat, verdankt er seinem neuen Auto. Bei den momentanen Benzinpreisen rauft er sich ständig die Haare. Was kann ich tun?, fragte er sich. Seine Eltern empfahlen ihm, es mit einem Ferienjob im Altersheim zu versuchen. Doch das traute sich Sascha nicht zu und ohne Qualifikation könnte er dort wohl höchsten in der Küche aushelfen. 

Die STI Group in Lauterbach, der größte Arbeitgeber im Vogelsbergkreis, nimmt ebenfalls Schüler und Studenten auf. Das Unternehmen ist in der Verpackungsindustrie tätig und beschäftigt viele weibliche Arbeitskräfte - auch als Aushilfe während der Sommerferien, denn die körperliche Arbeit ist nicht allzu schwer. Die Arbeiten sind auch für Schüler leicht zu erlernen.

Auch Nico hat im Alter von 17 Jahren Erfahrungen in der Automobilzulieferungsbranche gesammelt. Er arbeitete drei Wochen während den vergangen Sommerferien. Nach einer kurzer Ansprache des Geschäftsführers an die Schüler, in der er die enorme Notwendigkeit der Schüler für das Unternehmen betonte, machte er sich sofort an die Arbeit. Die ständige monotone Fließbandarbeit nervte ihn bereits nach einiger Zeit und umso verwundeter war er, als er hörte, dass eine Mitarbeiterin bereits 20 Jahre die selbe Tätigkeit ausübte. Nach seinem 7 stündigen Arbeitstag war Nico oft erschöpft und antriebslos. Durch diesen Ferienjob hat Nico begriffen, dass ein guter Schulabschluss für ihn entscheidend ist. Er kann sich nicht vorstellen, sein ganzes Leben Fließbandarbeit auszuüben.

Die meisten großen Unternehmen suchen in den Sommermonaten nach Aushilfskräften. So auch in der Automobil- und Zulieferindustrie, denn auch dort gibt es am Band keine lange Anlernzeit. Jedoch gilt es zu beachten, dass es bei den meisten Unternehmen Bewerbungsfristen gibt. Sie endet meist ein Monat vor Beginn der Sommerferien. In der Bezahlung unterscheiden die meisten Unternehmen zwischen Schülern und Studenten. Sie hängt von der verrichteten Tätigkeit ab und ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Wer also bis jetzt einen Ferienjob gefunden hat kann sich glücklich schätzen. Für diejenigen, die immer noch suchen oder einen Ferienjob für sinnvoll halten, ist es keineswegs aussichtslos. Wer sucht, der wird fündig und wird mit Sicherheit einen Ferienjob bekommen. (Jan Küllmer/Alexander Weitz, Foto: Hans-Hubertus Braune)

Und das sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zum Thema Ferienjobs:

Der DGB weist darauf hin, dass Schüler nicht jede Tätigkeit ausüben dürfen. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, sagt Ulrike Eifler, Jugendbildungsreferentin beim DGB Mittelhessen. So verbietet es die Beschäftigung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind sogar drei Stunden möglich. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit oder Zeitungen austragen sein. Für 15- bis 17-Jährige gibt es weniger Einschränkungen. „Aber auch her sind einige Regeln zu beachten“, so Eifler.

„Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn Schulferien dienen in erster Linie der Erholung“. Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen sechs und 20 Uhr. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wer bereits 16 Jahre alt ist, darf im Gastsstättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist allerdings tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt zudem Ruhepausen. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten und die Schüler über den Betrieb zu unfallversichern.

Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten, rät Eifler sich zu wehren: „Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze müssen nicht hingenommen werden. Die Betroffenen sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden“. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt Eifler, den Lohn im Blick zu haben. „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs fallen zwar keine Beiträge zur Sozialversicherung nicht an. Wenn der Lohn aber über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden allerdings im nächsten Jahr wieder erstattet. Deshalb ist es ratsam, eine Lohnsteuerkarte abzugeben“. Auf jeden Fall sollten Schüler darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind. (pm) +++

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