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04.07.12 - REGION

Warnung vor sorglosem Umgang mit Schwimmhilfen - RP gibt Kauftipps

Egal ob Freibad, Meer oder Badesee, die kühle Erfrischung lockt viele Badehungringe in diesen heißen Tagen ins Wasser. Mit Schwimmgurten, Plastikklötzen rund um den Bauch oder Schwimmflügeln ausgerüstet, tummeln sich auch kleine Wasserratten im kühlen Nass. Aus diesem Anlass gibt das Gießener Regierungspräsidium (RP) Tipps für den Kauf und den Umgang mit Schwimmhilfen und aufblasbaren Wasserspielzeugen. „Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, rät Michael Axmann, der zum Schutz der Verbraucher Produkte in Mittelhessen regelmäßig unter die Lupe nimmt.

Schwimmwesten sind die sichersten Hilfen für Kinder, um mit dem Kopf über Wasser zu bleiben; allerdings schränken sie die Bewegungsfreiheit erheblich ein. Deshalb greifen Eltern häufig zu Schwimmflügeln. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese jeweils zwei Luftkammern besitzen. Ist eine der Kammern undicht und die Luft entweicht, kann die andere Kammer diesen Defekt noch ausgleichen. Kinderschwimmsitze sieht der Experte als besonders kritisch an: „Kippt der Sitz, kann sich das Kind unter Umständen nicht mehr selbst befreien und es besteht die Gefahr, auch in niedrigstem Wasser zu ertrinken“.

Aufblasbare Wasserspielzeuge sind als Schwimmhilfen völlig ungeeignet. Die Außenhaut ist sehr glatt und in Verbindung mit Sonnenöl so rutschig, dass selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten. „Beim Kauf von Wasserspielzeugen, Schwimmhilfen und Schwimmwesten sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass sie neben mehreren Luftkammern über spezielle Ventile verfügen, die sich komplett in das Produkt eindrücken lassen und mittels Rückschlagklappen in den Verschlüssen ein unbeabsichtigtes Ausströmen der Luft verhindern“, erläutert der RP-Mitarbeiter.

Bevor die Artikel benutzt werden, sollten sie aufgeblasen etwa einen Tag lang an der frischen Luft liegengelassen werden. So können Beschädigungen erkannt werden und unangenehme sowie schädliche Gerüche von Farben und Restlösungsmitteln ungehindert verfliegen. „Am allerwichtigsten ist es natürlich, dass Kinder, die noch nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden, um im Notfall schnell eingreifen zu können“, appelliert Axmann abschließend. +++

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