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25.07.12 - REGION

Zum Naturschutz: Radfahren und Reiten im Wald auf feste Wege beschränken

Die hessischen Waldbesitzer und Jäger appellieren an die Landtagsabgeordneten und die hessische Landesregierung, zum Schutz der Natur und des Waldes das Radfahren und Reiten im Wald grundsätzlich auf feste Wege zu beschränken. Ausnahmen von diesem „Wegegebot“ sollen jedoch nach Absprache zwischen Waldbesitzern und den Interessenverbänden dieser Freizeitsportler möglich sein. Diese Forderungen haben der hessische Waldbesitzerverband und der Landesjagdverband zur bevorstehenden Novellierung des Waldgesetzes  in einem Aufruf an den Landtag erhoben.  Die Präsidenten des Waldbesitzerverbandes, Michael Freiherr von der Tann, und des Jagdverbandes, Dietrich Möller,  veröffentlichten die Entschließung am Mittwoch in Bad Nauheim.

„Speziell Mountainbiker legen nach Gutdünken in ruhigen Waldgebieten sogenannte Downhill- und Singletrails an und missachten damit die Lebensansprüche vieler frei lebender Tiere und seltener Pflanzenarten“, sagte von der Tann. Beim Befahren dieser Strecken würden oft Waldbewohner wie Greifvögel, Eulen und  der vom Aussterben bedrohte Schwarzstorch nachhaltig gestört. Zugleich würden die Maßnahmen von Waldbesitzern, Naturschützern und Jägern unterlaufen, „die zur Erholung dieser bestandsbedrohten Arten geführt haben“. Durch das unkontrollierte Befahren des Waldes werden laut Waldbesitzer-Präsident auch seltene Pflanzenarten zerstört und die Bodenerosion gefördert. „Fast 20 Prozent der Pflanzen, die im Wald vorkommen, stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet“, betonte von der Tann.

Besonders problematisch sei, dass diese Mountainbike-Pfade rasch auch von Reitern und anderen Freizeitsportlern genutzt und die Waldgebiete immer stärker durch „Verkehrswege“ zerschnitten würden. „Das erschwert die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes wie die Anlage junger Baumbestände, den Holzeinschlag und auch die Jagd zum Schutz des Jungwaldes beträchtlich oder vereitelt sie in Ausnahmefällen ganz“,  kritisierte der Präsident des Waldbesitzerverbands. „Die Zahl der Freizeitsportler und der Sportarten hat im Wald in den letzten zwanzig Jahren stark zugenommen“,  sagte Jäger-Präsident Möller und nannte Mountainbiking, Geocaching und Crosslauf als Beispiele.

Durch die vermehrten Störungen werden nach Möllers Worten Wildtiere wie Hirsche und Rehe in dichte junge Baumbestände verdrängt. Statt ihren Hunger tagsüber auf Waldlichtungen und –wiesen mit Gräsern und Kräutern zu stillen,  schälten sie verstärkt in ihren Verstecken die Rinde von den Bäumen und nagten die Knospen junger Bäume ab. „Dadurch wird der Waldnachwuchs gefährdet“, erläuterte der Jäger-Chef. Möllers Fazit: „Wer die Wildtiere abseits der Wege beunruhigt, schadet dem Wald.“ Um die Störungen der freilebenden Tiere zu verringern, hätten die 22.500 hessischen Jäger und Förster selbst bereits auf die nächtliche Bejagung des besonders sensiblen Rotwildes im Wald verzichtet und dort die Jagd auf Hirsche um einen Monat verkürzt. Außerdem werden nach Möllers Angaben im Wald vermehrt Wildruhezonen ausgewiesen, in denen die Tiere Schonung genießen. „Dies alles ist jedoch vergeblich“,  unterstrich der Jagdverbandschef, „wenn Freizeitsportler das Wild immer wieder an seinem Zufluchtsort aufscheuchen.“ Möller und von der Tann betonten, dass Jäger und Waldbesitzer das Recht der Bevölkerung zur Erholung im Wald grundsätzlich hoch einschätzten und respektierten. „Deshalb sind die Waldbesitzer auch  bereit, gemeinsam mit den Mountainbikern spezielle Trails auszuweisen“, sagte Verbandspräsident von der Tann.

Zugleich müssten aber auch Freizeitsportler als eine Gruppe von Waldnutzern die Ansprüche des Natur- und Artenschutzes und die Rechte der Waldeigentümer und Jäger respektieren.  Der Waldbesitzervertreter verwies darauf, dass schon das bisherige hessische Waldgesetz das Radfahren nur auf „festen Wegen“ erlaube. Der Ende Juni von der Landesregierung vorgestellte neue Gesetzesentwurf präzisiere nur diesen Begriff durch die Formulierung, dass es sich dabei um „befestigte oder naturfeste Wege“ handelt, „die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. +++

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