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12.09.12 - Bischofsheim

"So schütze ich mich" - Kripo gab Tipps beim VdK - "Betrogen und bestohlen"

Mit zwei interessanten Vorträgen informierte der VdK  Bischofsheim seine Mitglieder über aktuelle Themen. Der stellvertretende  Vorsitzende Hans Beck konnte Kriminalhauptkommissar Georg Vollmuth von  der Beratungsstelle zum Schutz gegen Verbrechen von der Kripo Schweinfurt und Christiane Straub, Sozialreferentin der VdK Würzburg zum Thema Erwerbsminderungsrente in Bischofsheim begrüßen So schütze ich mich“ - dieses Thema beleuchtete Kriminalhauptkommissar Georg Vollmuth aus verschiedenen Blickwinkeln.

„Es geht uns darum so  viele Informationen wie möglich an die Bürger zu bringen, damit sie  nicht Opfer einer Straftat werden. Denn oft genug geben wir selbst Anstoß betrogen und bestohlen zu werden.“ So hatte Vollmuth verschiedene Themenschwerpunkte herausgesucht: Kreditkartenbetrug und Umgang mit der  Bankkarte, Diebstahl unterwegs und zu Hause, dazu zählen Handtaschenraub  und Geldbeuteldiebstahl aber Trick- und Wohnungsdiebstahl sowie der mittlerweile fast flächendeckend auftretende Enkel- beziehungsweise Verwandtentrick, über Schockanrufe, der auch im Landkreis Rhön-Grabfeld  schon desöfteren auftrat.

Alleine in Unterfranken waren in diesem Jahr 19 Versuche erfolgreich, es entstand ein Schaden von 108.700 Euro, weitere 150 Versuche wurden der Polizei gemeldet, hinzu komme noch eine  unbekannte Dunkelziffer. „Die Täter haben ein geschicktes,  selbstsicheres und überzeugendes Auftreten, man kann nicht vorsichtig  genug sein. Es handelt sich dabei um organisierte Kriminalität. Die  Banden lassen sich immer neue Varianten und Tricks einfallen.“ Mit  kurzen Filmen wurde die Problempunkte aufgezeigt und auch präventive  Maßnahmen erläutert, wie es gelingt, sich richtig gegen Diebstahl  abzusichern. Einem ganz anderen Thema widmete sich die Sozialreferentin Christiane  Straub. Sie sprach über Rentenfragen und speziell über die  Erwerbsminderungsrente, sie soll Lücken im Einkommen füllen, wenn aus  gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang oder gar nicht mehr  gearbeitet werden kann und man noch keine Regelaltersrente bezieht. Im Gegensatz zur Altersrente wird die Erwerbsminderungsrente höchstens  bis zum 65. Lebensjahr gezahlt (beziehungsweise nach der neuen Regelung ab 2029 bis zum 67. Lebensjahr), denn ab Erreichen der regulären  Regelaltersgrenze schließt sich die gesetzliche Altersrente an.

Die Regelaltersrente könne nie geringer ausfallen als die  Erwerbsminderungsrente, die zuvor gezahlt wurde. Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zeitlich befristet  bewilligt. Das bedeutet, dass sie nicht automatisch bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden, sondern dass immer wieder geprüft werde, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliege. Nur in seltenen  Fällen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Minderung der  Erwerbsfähigkeit nicht behoben werden kann, wird die Rente unbefristet  geleistet. In der Regel aber finde eine Befristung statt, auf ein Jahr bis  höchstens auf drei Jahre. Nach einer erneuten Gesundheitsprüfung könne nach diesem Zeitraum die Rente erneut gewährt werden. Nach einer dreimaligen Befristung von je drei Jahren, insgesamt also nach neun  Jahren, werde die Rente unbefristet gewährt. Durch das Gesetz zur Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassung von 2007 gibt es in Zukunft nicht nur Änderungen bei der Regelsaltersrente,  sondern auch bei der Erwerbsminderungsrente: Das Referenzalter für die Berechnung von Abschlägen bei Inanspruchnahme einer Rente wegen  verminderter Erwerbsfähigkeit wird um zwei Jahre auf 65 Jahre angehoben. Wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs  Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, dann  liege damit die medizinische Voraussetzung für den Erhalt einer Rente wegen Erwerbsminderung vor. Die Erwerbsminderung werde durch medizinische Gutachten festgestellt. Es werde auch geprüft, ob die  Erwerbsminderung möglicherweise durch eine Rehabilitationsmaßnahme  behoben werden kann. Hier gelte der Grundsatz „Reha vor Rente".

Je nachdem, wie viele Stunden man täglich arbeiten kann, liege eine volle  oder eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wer weniger als drei Stunden  täglich arbeiten könne, der bekomme die volle Rente, wegen voller Erwerbsminderung. Bei einem möglichen Arbeitseinsatz von drei bis unter sechs Stunden werde eine halbe Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann erhält keine  Rente. Der VdK stehe seinen Mitgliedern bei der Beratung und Antragstellung zur Seite, machte Christiane Straub auf die Leistungen des Sozialverbandes aufmerksam. Jeder der Fragen habe und sich gut beraten lassen möchte,  der könne dies beim VdK jederzeit in Anspruch nehmen. (me) +++

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