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04.10.12 - Fulda

Unterstützung vom Jugendamt - Beistände vertreten Interessen von Kindern

Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder in Scheidung leben, sind in Sachen Kindeswohl viele Dinge zu regeln. Ob Vaterschaftsfeststellung, Sorge- und Umgangsrecht oder Unterhaltsansprüche – der Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt des Landkreises Fulda berät und unterstützt Mütter und Väter bei der Klärung dieser Fragen.

Wenn Beratung und Unterstützung nicht ausreichen, kann auf schriftlichen Antrag des Elternteiles, bei dem das Kind lebt, auch eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes, bis kein Bedarf mehr besteht oder bis zu dessen Volljährigkeit. Ein Beistand bietet Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts an und ist sowohl für die Klärung der Vaterschaft als auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zuständig.„Die Beistände verstehen sich als Anwalt der Kinder und Jugendlichen", erläutert Regionalleiter Markus Dostal, „und treten in Unterhaltsangelegenheiten sowie bei der Feststellung bzw. Beurkundung der Vaterschaft für die Interessen der Kinder und Jugendlichen ein."

Da das Wohl des Kindes das zentrale Anliegen der Beistände sei, bemühten sie sich immer um konstruktive Gespräche und gütliche Einigungen.Deshalb verbuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaftliche Jugendhilfe die steigende Zahl der Direktzahlungen zwischen den Elternteilen durchaus als Erfolg. „Wenn der Rosenkrieg ausgebrochen ist", weiß Markus Dostal, „ist die Kommunikation zwischen den Parteien nachhaltig gestört. Die Unterhaltszahlungen laufen dann in der Regel über die Schnittstelle Jugendamt." Und wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar nicht zahlt, kann der Beistand die Unterhaltsinteressen des Kindes auch vor Gericht vertreten.

Die Zahl der durch das Kreisjugendamt betreuten Beistandschaften ist in den letzten beiden Jahren leicht rückläufig. Sie lag im vergangenen Jahr bei 541; zwei Jahre zuvor waren es 630 laufende Beistandschaften. Gestiegen ist hingegen die Zahl der vorgeburtlichen Beurkundungen zur Vaterschaft. Im Jahr 2009 waren es 173 Beurkundungen, im vergangenen Jahr 232.„Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, werden wir vom Standesamt informiert. Wir schreiben die Mutter daraufhin an und bieten ihr unsere Un-terstützung an. Die Mutter kann selbst entscheiden, ob sie das Angebot annimmt oder nicht", betont Dostal. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes sowie die Beistandschaft sind grundsätzlich kostenfrei. Termine können unter der Telefonnummer (0661)6006-484 vereinbart werden. +++

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