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- Archivfotos: Dieter Graulich

04.12.12 - ULRICHSTEIN

Windräder laufen wieder: NABU, OVAG und BürgerWind einigen sich

Im Verfahren um fünf im Mai 2012 auf Grund einer Klage des NABU Hessen abgeschaltete Windräder bei Ulrichstein im Vogelsberg haben der NABU, die ovag Energie AG, die Hessenwind-Gesellschaft und die BürgerWIND Ulrichstein KG einen Kompromiss erzielt, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und den Schutz der biologischen Vielfalt in der Region zum Ausgleich zu bringen.„Aus einem neu eingerichteten Fonds sollen in den nächsten fünf Jahren Konzepte und deren Umsetzung zum Schutz des gefährdeten Rotmilans im Vogelsberg finanziert werden", erklärte Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nach Rainer Schwarz, Vorstand der ovag Energie AG, beinhalte die getroffene Regelung durchaus auch eine bittere Pille.

„Die fünf Windenergieanlagen stehen schon seit Mai still. Dadurch ist uns ein sehr hoher Einnahmeverlust entstanden. Um die Anlagen jetzt wieder in Betrieb zu nehmen, müssen wir im Grunde mehr leisten als andere Anlagenbetreiber im Vogelsbergkreis." Andererseits weise diese Vereinbarung auch in die Zukunft und helfe, die vermeintliche Gegnerschaft von Naturschützern und Betreibern von Windenergieanlagen aufzulösen. Eine Arbeitsgruppe aus Naturschützern, Windkraftanlagenbetreibern, Behörden und Kommunen soll über die einzelnen Projekte beraten, die mit den Mitteln aus dem Fonds im Vogelsbergkreis finanziert werden. Im Gegenzug können die gerichtlich stillgelegten Windräder zwischen Helpershain und Meiches, die erst im November 2011 ans Netz gegangen waren, sofort wieder in Betrieb genommen werden. Der NABU Hessen, die ovag Energie AG und die BürgerWIND Ulrichstein betonten in einer gemeinsame herausgegebenen Pressemitteilung, dass bei allen Unterschieden in der Beurteilung der potenziellen Gefährdung von Arten durch die Windenergienutzung sowie über die im Interesse des Artenschutzes zu ergreifenden Maßnahmen grundsätzlich Einigkeit bestehe, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes auch im Rahmen der Energiewende beachtet werden müssen.  

Die getroffene Vereinbarung sei ein beredtes Zeugnis dieser gemeinsamen Überzeugung. Der Anfang Dezember geschlossene Vertrag sieht die Einrichtung des Fonds und die Verwendung der Mittel zum Schutz der Artenvielfalt vor. „Es sollen Habitate geschaffen, gefördert, betreut und bewirtschaftet werden, die insbesondere dem Rotmilan als hochwertige und dauerhaft vor Beeinträchtigungen geschützte Lebens- und Jagdräume zur Verfügung stehen", so Hartmut Mai. Der Fonds startet mit einer Summe von 500.000 Euro, die die beklagten Windparkbetreiber als Ausgleich für den Klageverzicht zahlen. Er soll künftig mit Geld aus ausgleichspflichtigen Vorhaben im Vogelsberg aufgestockt werden. Der Kompromiss zeige, so Mai, dass die Energiewende und der Schutz der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen seien.  

„Die Energiewende ist von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung Hessens. Der NABU Hessen bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Landesregierung, zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft vorzuhalten. Wenn diese Flächen nach naturschutzfachlichen Kriterien ausgesucht werden, muss der NABU die Sicherung der biologischen Vielfalt künftig nicht mehr mithilfe des Rechtswegs erstreiten", erläuterte Mai. Eine langfristige Lösung des Konfliktes erhofft sich der NABU Hessen vom neuen Regionalplan für Mittelhessen, den derzeit das Regierungspräsidium Gießen erstellt. Hierbei spielt besonders die Sicherung der Artenvielfalt in nach EU-Recht ausgewiesenen Vogelschutzgebieten eine besondere Rolle. Rainer Schwarz meint in diesem Zusammenhang, dass mit der Vereinbarung selbstverständlich nicht von heute auf morgen alle unterschiedlichen Auffassungen aus der Welt geschafft werden können.

„Aber es ist eine gemeinsame Basis geschaffen worden, damit die von der Windenergienutzung potenziell betroffenen Tierarten durch die Realisierung der ins Auge gefassten Projekte auch Verbesserungen ihres Lebensraumes erfahren, die aus dem Ausbau der Windenergie finanziert werden." Bei einem Beschluss des hessischen Verwaltungs-Gerichtshofes (VGH) in Kassel im Mai 2012 war der Bau von fünf Windkraftanlagen bei Ulrichstein für rechtswidrig erklärt worden. In dem Verfahren hatte der VGH die aufschiebende Wirkung der Klage des NABU Hessen gegen die örtlichen Windkraftpläne wieder hergestellt. Seitdem waren die in der Zwischenzeit errichteten Windräder nach Weisung des Regierungspräsidiums Gießen abgeschaltet worden. Dadurch hatten die Anlagebetreiber bis Anfang Dezember Einnahmeausfälle von rund einer Millionen Euro zu verzeichnen. Nach der Vereinbarung zwischen Naturschützern und Windkraftbetreibern kann das gesamte Rechtsverfahren nun beendet werden.+++

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