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Richter Christoph Mangelsdorf zusammen mit den Schöffen Norbert Geier und Diana Neumann. - Fotos: Konstantin Müller

05.12.12 - FULDA

Zur falschen Zeit am falschen Ort? - Zwei Mittäter wegen Raub verurteilt

Mit dem an zwei junge Mittäter gerichteten Appell, sich zu bessern und über die vergangenen Überfälle an Robert M. nachzudenken, schloss Richter Christoph Mangelsdorf die Gerichtsverhandlung am heutigen Mittwochmorgen. Der Prozess am Jugendschöffengericht des Fuldaer Amtsgericht dauerte knapp zwei Stunden, dann stand das Urteil fest: die beiden Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen und der Auflage von Sozialstunden verurteilt. Sowohl Ende November als auch  Ende Dezember 2011 hatte eine vierköpfige "Clique" aus Fulda die Wohnung des geschädigten Robert M. zuerst mit dessen Einverständnis, später allerdings ohne seine Genehmigung betreten. Die beiden Haupttäter sind bereits  in einer gesonderten Verhandlung abgeurteilt worden. Der 20-jährige Alexander H. soll zum Zeitpunkt des ersten Einbruchs seine Komplizen verständigt haben, welche dem Geschädigten Marihuana und 6.800 Euro entwendet haben sollen. Der genaue Geldbetrag sowie die exakte Rauschgiftmenge sind allerdings unklar.

Während der Angeklagte Alexander H. während des Raubes eine eher passive Rolle einnahm, wendeten seine Kollegen Patryk G. und Patrick P. gezielt Gewalt an. Laut der zuständigen Staatsanwältin bekam der Geschädigte einen Faustschlag ins Gesicht. Beim zweiten Einbruch war der 19-jährige Mitangeklagte Dominic A. ebenfalls vor Ort und stand gemeinsam mit Alexander H. Schmiere. Nachdem Dominic A. signalisiert hatte, dass Nachbarn  kämen, flohen die vier Täter mit ca. 500 bis 700 Euro und einer Schreckschusswaffe des Opfers. Ob die beiden Heranwachsenden "nur" zur falschen Zeit am falschen Ort waren, oder eine erhebliche Mitschuld an dem Verbrechen haben, galt es nun zu entscheiden: Dass Alexander H. ein Verbrechen begangen hat - da war sich das Gremium einig - stand außer Frage. Auch wenn seine Absichten nicht eindeutig aus seiner Aussage hervorgingen, so erhielt er immerhin ein Drittel der Beute und war gleichzeitig Drahtzieher der Aktion. Der 20-Jährige ist bereits vierfacher Vater und hat eine feste Anstellung. Deshalb lag eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht nahe. Doch Richter Mangelsdorf betonte das jugendtypische Handeln des Angeklagten. Er wurde schließlich zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt und hat zudem 150 Arbeitsstunden abzuleisten.

Gravierende Unterschiede beim Tatmotiv waren hingegen beim Mit-Angeklagten Dominic A. zu verzeichnen. Dessen Verteidiger Rechtsanwalt Körbel bestätigte den früheren Rauschgiftkonsum des inzwischen 19-Jährigen. Sein Motiv des Raubes sei zwar die Beschaffung von Marihuana gewesen, doch eigentlich sei er mit seinen jungen 18 Jahren dem "Cliquendruck" erlegen, schätzte der Richter ein. Dominic A., der inzwischen eine Ausbildung aufgenommen hat, sei insgesamt auf dem Weg der Besserung, befand das Gericht. "Gehen Sie auf diesem Weg weiter", appellierte Mangelsdorf an den jungen Mittäter. Rechtsanwalt Körbel wies zusätzlich sowohl auf den qualitativen als auch auf den quantitativen Unterschied der Tatvorgänge hin. Das Urteil: neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung für den Mit-Angeklagten, zudem wird Dominic A. seine Therapie weiterführen müssen.

Die Zeit wird zeigen, ob sich die jungen Mittäter und "Randfiguren des Geschehens" in Zukunft in ihren neuen Berufen und im Alltag beweisen können. Im Gerichtssaal herrschte eine überraschend heitere Stimmung in den Verhandlungspausen. Offensichtlich unterstützen die Angehörigen den Wunsch und Willen nach Besserung der Angeklagten. (km)+++


Rechtsanwalt Karras verteidigte Alexander H.

Mangelsdorf ist überzeugt von dem Gesinnungswandel des 19-Jährigen.


Die zwei Angeklagten...

...mit ihren Verteidigern.

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