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30.01.13 - FULDA
Trinkwasser auf Legionellen prüfen? Informationsveranstaltung des Quant-Labors
Die Prüfpflicht wurde ausgeweitet: Mussten bislang nur öffentliche Einrichtungen ihr Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen, trifft dies jetzt auch auf gewerbliche Objekte, wie beispielsweise vermietete Wohnungen, zu. Hintergründe zu dieser Gesetzesänderung wurden jetzt anlässlich eines Infoabends von Haus & Grund Rhön und dem Quant-Labor Fulda erörtert. „Legionellen werden über die Lunge aufgenommen, beispielsweise über den Duschnebel. In Deutschland erkranken jährlich rund 20 000 Menschen an Legionellose, die Sterblichkeitsrate ist mit rund 15 Prozent relativ hoch", erklärte Mikrobiologin Sylke Holtz den 30 Gästen.
Bei vermieteten Wohnungen müssen alle zentralen Warmwasseranlagen mit einem Speicher von mehr als 400 Litern Inhalt und beziehungsweise oder einem Warmwasserleitungsinhalt von mehr als drei Litern vom Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle überprüft werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Prüfpflicht ausgenommen. „Bei einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte ist das Gesundheitsamt zu informieren", erläuterte Lebensmitteltechnologin Annette Wagner. Von den Gästen gab es zu diesem Thema vielfältige Anregungen: So erkundigten sich die Hauseigentümer etwa nach den Folgen bei einer zu hohen Legionellenbelastung.
Für die Überprüfung eines Dreifamilienhauses sind etwa vier Proben erforderlich. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 150 Euro. „Für Hauseigentümer ist dies eine zusätzliche finanzielle Belastung", erklärt Dr. Sylke Wagner, 1. Vorsitzende von Haus & Grund Rhön. Für Vermieter seien juristisch korrekte Formulierungen daher äußerst wichtig: „Grundsätzlich muss der Betreiber einer Immobilie für die Kosten aufkommen. Bei einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag können diese als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden."+++