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24.04.13 - FULDA

Fachtagung im Bonifatiushaus: Kirchenverwaltung ist Mitgestaltung

Die Finanzabteilung des Bischöflichen Generalvikariats veranstaltete am Samstag, 13. April, im Bonifatiushaus in Fulda einen Studientag für Verwaltungsräte. Die Fachtagung fand aufgrund der großen Nachfrage beim letzten Studientag im Dezember 2012 zusätzlich statt und erfreute sich mit über 110 Teilnehmern eines regen Interesses. Es ging um das Thema „Als Kirchenverwaltungsrat kirchliches Vermögen in den Pfarreien verwalten und das kirchliche Leben mitgestalten". Bischof Heinz Josef Algermissen hob in seiner Begrüßung die Wichtigkeit des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinden bei der Vermögensverwaltung und -verwendung in den Pfarreien hervor. Unter der Leitung von Finanzdirektor Gerhard Stanke stellten Referenten verschiedener Abteilungen des Bischöflichen Generalvikariats wichtige Aspekte der Verwaltungsplanung vor.

Dem Haushaltsplan und den Jahresrechnungen der Kirchengemeinde sowie der Vermögensverwaltung widmeten sich Joachim Krätzig, Stephan Göllmann und Melanie Gerk von der Finanzabteilung. Sie machten deutlich: „Der Haushaltsplan ist die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde für ein Haushaltsjahr, ein Voranschlag (Solletat) für die kommende Finanzperiode." Die Jahresrechnung (Ist-Etat) enthalte demgegenüber die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Sascha Gramm gab Einblicke in die den Kirchengemeinden vom Bistum zur Verfügung gestellten EDV-Programme zur Erstellung von Haushaltsplänen, Jahresrechnungen und Ortskirchensteuerbescheiden.

Kirchengemeindliche Investitionen, Zuschüsse, vermögensrechtliche Genehmigungen, Darlehensaufnahmen und Grundstücke waren Thema des Referates von Dieter Griebel. Er gab Erläuterungen zu den in Verbindung mit Bauvorhaben notwendigen Modalitäten und Hinweise auf Regelungen bei Grundstückskäufen und -verkäufen. Auf den Verwaltungsrat als Arbeitgeber sowie die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Verpflichtungen kam Personaldirektor Jörg Schnarr zu sprechen. Thematisiert wurden sowohl die sehr komplexe Gesetzeslage, die in Verbindung mit den KODA-Beschlüssen beachtet werden müsse, als auch die sogenannten „Minijobs".

Rechtsoberrätin Silke Keller referierte über Vermögensverwaltungsrecht und gesetzliche Grundlagen des Kirchenverwaltungsrates und erläuterte die notwendigen Form- und Genehmigungsvorschriften für Rechtsgeschäfte aller Art am Beispiel der Abwicklung von Bauvorhaben. Nicholas Glöckner von der Bauabteilung erläuterte schließlich den Bereich des Arbeitsschutzes in den Kirchengemeinden.+++

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