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....kann sich eine Woche vor der Bürgermeisterwahl in Alsfeld, bei der er nicht mehr antritt, freuen: Bürgermeister Ralf A. Becker (SPD)
21.05.13 - REGION
Sensation: Verfassungsgericht gibt Alsfelder Klage Recht - Neuregelung
Das hessische Verfassungsgericht hat der CDU-FDP-Landesregierung wegen der Finanzkürzungen bei den Kommunen von vor zwei Jahren eine herbe Niederlage erteilt. Heute Mittag hat der Staatsgerichtshof in Wiesbaden in einem Musterverfahren die Klage der Stadt Alsfeld für rechtens erklärt und begründet, das von der Kommune kritisierte Finanzausgleichsgesetz sei wegen eines Verfahrensfehlers in weiten Teilen verfassungswidrig. Bis 2015 muss Art und Größenordnung der umstrittenen Umlage neu geregelt werden, entschied das Gericht.
Wie von Bürgermeister Ralf A. Becker begründet, könne die hoch verschuldete Stadt ihre Aufgaben durch die Mittelkürzung nicht länger leisten. Alsfeld fehlten rund 400 000 Euro im Haushalt. Der jeweilige Finanzbedarf der Kommunen sei vor der Streichung nicht ermittelt worden. Den Städten und Kreisen waren durch die Gesetzesänderung 340 Millionen Euro gestrichen worden.
Auch für die hessischen Landkreise habe das "überraschend schnell und eindeutig" ausgefallene Urteil finanziell eine eklatante Bedeutung, sagte in einer ersten Stellungnahme der Pressesprecher des Vogelsbergkreises Erich Ruhl. Die Kernfrage sei für die gesamte kommunale Familie, ob sie für ihre originären Aufgaben ausreichend ausgestattet sei.
Landkreistag nimmt Stellung zum heutigen Urteil des Staatsgerichtshofes
Mit Urteil vom 21. Mai 2013 habe der Hessische Staatsgerichtshof festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. „Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Stadt Alsfeld, sondern auch für die kommunale Familie in Hessen! Auch die vom Hessischen Landkreistag geführten Klageverfahren der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck- Frankenberg und Werra-Meissner wurden damit bestätigt: Das Land Hessen darf die Finanzausstattung der hessischen Kommunen nicht willkürlich beeinträchtigen!" bewertet der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs in einer ersten Stellungnahme. Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Landesgesetzgeber den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen lassen muss. Hierzu müsse der Finanzbedarf der Kommunen zunächst ermittelt werden. Dies habe der hessische Landesgesetzgeber bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2011 und dem darin erfolgten jährlichen Entzug von ca. 360 Millionen Euro nicht getan.
„Bei einem ordentlich ermittelten Finanzbedarf wird das Land feststellen, dass die Kommunen und insbesondere die Landkreise in Hessen dramatisch unterfinanziert sind und einer besseren Finanzierung bedürfen" gibt sich Fischbach überzeugt. Der Präsident des Landkreistags Landrat Robert Fischbach fordert die Landesregierung auf, nun nicht die vom Staatsgerichtshof gesetzte Frist bis zum 31.12.2015 für eine neue gesetzliche Regelung auszunutzen, sondern schnellstmöglich, noch in diesem Jahr, zu einer kommunalfreundlichen Regelung zu finden.
Schallende Ohrfeige für Finanzminister Schäfer"
Auch die Gewerkschaft ver.di Hessen fühlt sich durch das heute ergangene Urteil des Staatsgerichtshofs bestätigt. Gerhard Abendschein, Fachbereichsleiter Gemeinden: „Ich freue mich über das Urteil. Wir haben in unserem letzten Kommunalfinanzbericht nachgewiesen, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert sind. Außerdem haben wir gezeigt, dass die Begründungen des Landes für die Kürzungen bei den Landeszuweisungen an die Kommunen nicht haltbar sind. Genau wie der Staatsgerichtshof haben auch wir angemahnt, dass das Land bei seinen Entscheidungen den Mittelbedarf der Gemeindeebene beachten muss."
Die Landesregierung, so Abendschein, sei aufgerufen, ihren haushaltspolitischen Kurs grundsätzlich zu überdenken: „Das Leitbild vom ‚schlanken Staat’, das die Landesregierung auch den Kommunen aufdrücken wollte, ist gescheitert. Die öffentliche Hand muss wieder angemessen ausgestattet werden. Das gilt vor allem für die Gemeindeebene, die stark von den Zuweisungen des Landes abhängig ist. Nach diesem Urteil muss die Landesregierung die Kürzungen aus dem Jahr 2011 sofort rückgängig machen.+++ci/PM