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10.07.13 - REGION
Urlauber aufgepasst! Tödliche Wurfgeschosse im Auto? - Ladungssicherung-Tipps
Alles kann im Auto zum tödlichen Geschoss werden: Schirme, Atlanten, Werkzeug oder Koffer. Ihre Aufprallgewichte erreichen dabei schnell das fünfzigfache ihrer eigentlichen Masse. Bei einem Frontalaufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern entwickelt bereits ein leichtes Handy eine Wucht von 16 Kilogramm. Richtige Ladungssicherung ist deshalb ein Dauerbrenner - gerade jetzt in der Urlaubszeit. Das "3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung" in Fulda weist deshalb wieder auf die Gefahren mangelnder Ladungssicherung in privat oder dienstlich genutzten Pkw hin.
Die im Auto mitgeführten Gegenstände sind ohne ausreichende Ladungssicherung aber nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei verkehrsbedingten Vollbremsungen eine potenzielle Gefahr – und damit muss jeder Autofahrer ständig rechnen. Bei diesem Appell an das Gefahrenbewusstsein der Autofahrer beruft sich das 3G auf eigene Untersuchungen und Aussagen von ADAC und Polizei. Die Informationen können auf der Internetplattform Lasiportal (http://www.lasiportal.de ) nachgelesen werden.
Mitgeführte Gegenstände sollten im Fahrzeug möglichst unmittelbar hinter der Rücksitzlehne platziert oder mit dem Fahrzeug-Sicherheitsgurt fixiert werden. Weiter heißt es: Einkaufstaschen, Getränkekisten, Kühltaschen, Urlaubsgepäck nicht auf den Rücksitz legen, sondern im Kofferraum oder zumindest im hinteren Fußraum verstauen.
Beim Beladen sollte das Gewicht möglichst gleichmäßig verteilt und besonders schwere Gegenstände mit einem Gewicht von über 25 Kilogramm vorzugsweise im unbesetzten Beifahrer-Fußraum oder im Fußraum hinter dem Fahrersitz verstaut und verkeilt werden. Antirutschmatten, Ladungssicherungsnetze, Spanngurte können bei der Fixierung gute Dienste leisten. Das Fuldaer Unternehmen Marotech bietet hier passende Lösungen an. Nähere Informationen gibt es unter: http://www.marotech.eu
Für Unternehmer und Fuhrparkleiter ist das Thema auch aus Gründen der Haftung von enormer Brisanz. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, wenn der gewerbliche Fuhrpark nicht nur zum Transport von Personen, sondern auch für Güter genutzt wird. Wenn ein Pkw mit Kombiheck zum Transport von Kisten mit Warenproben oder Prospektordnern umfunktioniert wird, ist Vorsicht geboten. Unternehmer haften für Personenschäden und können auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht verzichten. Die Berufsgenossenschaften (BG) können beim Arbeitgeber Regress nehmen, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Wer als Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften der BG verstößt, handelt im Regelfall grob fahrlässig. Wird festgestellt, dass der geschädigte Fahrer bei der Ladungssicherung nicht eingewiesen wurde oder nicht über ein geeignetes Fahrzeug verfügte, hat der Arbeitgeber der BG sämtliche von ihr vorgenommenen Zahlungen an den Geschädigten zu erstatten. Für Sachschäden haftet die BG nicht. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass für diese Aufgaben der Fuhrparkleiter beauftragt war, kann er den Fuhrparkverantwortlichen sogar in Regress nehmen. (pr/cps). +++