Archiv

28.08.13 - HANAU
Gute Nachrichten für Gartenfreunde Neuwirtshaus : Kleingartenanlage legalisiert
Oberbürgermeister Claus Kaminsky überbrachte den Mitgliedern der Großauheimer Kleingartenanlage "Gartenfreunde Neuwirtshaus An den Kiefern e.V." jüngst persönlich die guten Nachrichten: "Der Magistrat der Stadt Hanau hat in seiner letzten Sitzung dem Bebauungsplan für Ihr Gelände zugestimmt und damit den Weg für eine Legalisierung der Anlage geebnet! Die Stadtverordneten werden am 2. September über den Antrag abstimmen."
Die Kleingartenanlage liegt im Stadtteil Großauheim, südlich der Straße "Am Neuwirtshaus" (B8) und der Neuwirtshäuser Straße und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Rund 35 Parzellen werden hier derzeit von Pächtern bewirtschaftet. Wie der OB den Vereinsvorsitzenden Jürgen Lautenschläger und Werner Herbert erläuterte, erhalte die Kleingartenanlage mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Status und Schutz einer Dauerkleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz.
"Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat bereits in ihrer Sitzung im Jahr 1981 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 908 ’Am Neuwirtshaus’ aufzustellen", erläutert der OB. Ziel des Aufstellungsbeschlusses sei es damals gewesen, den räumlichen Bereich um die Straßenkreuzung Neuwirtshäuser Straße und die Bundesstraße B8 "Am Neuwirtshaus" städtebaulich und verkehrlich zu organisieren sowie die vorhandenen Kleingarten- und Erholungsflächen planungsrechtlich abzusichern. "Bis auf die planungsrechtliche Absicherung der Kleingartenanlage wurden alle anderen Beschlusspunkte von 1981 geklärt", so der OB. "Dies haben wir nun endlich nachgeholt!"
Doch wie Manfred Gutberlet, Leiter des Fachbereichs Grundstück und Logistik erläutert, gehören zum neuen Status der Kleingartenanlage aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. "Wir sind seit vielen Jahren mit dem Verein im Gespräch und arbeiten gemeinsam an der Legalisierung der Situation." So habe der Verein aus Lärmgründen auf eine Reihe Gärten, direkt an der Bundesstraße B8 verzichten müssen, da eine planungsrechtliche Sicherung hier nicht möglich war. Auch die notwendigen Schritte zur Anpassung der Kleingartenanlage an das nach Rechtskraft des Bebauungsplans geltende Bundeskleingartengesetz seien dem Vorstand erläutert worden.
"Wir verlangen keine gravierenden Änderungen über Nacht, doch die in der Kleingartenanlage gegebene Umstände, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dem Bundeskleingartengesetz zuwider laufen, müssen in absehbarer Zeit sukzessive an die neuen Vorgaben angepasst werden", erläutert Gutberlet. Bei der Pflichterfüllung werde man weiterhin den Vorstand und die Kleingärtner, insbesondere bei der Verkleinerung der Gartenlauben aktiv unterstützen.+++