Archiv
- Fotos (3): Christian P. Stadtfeld

FULDA

Auch Polizisten können sich irren – Zwei Freisprüche unter Publikumsbeifall

12.12.13 - In der Berufungsverhandlung im so genannten Rotlichtfall hat das Landgericht Fulda die beiden angeklagten Polizisten heute vom Tatvorwurf der Verfolgung Unschuldiger freigesprochen. Zwar hatten sich beide nachweislich geirrt, doch eine bewusste und absichtliche Falschaussage und Verdächtigung konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Die im Publikum zahlreich vertretenen Freunde und Angehörigen der Beiden quittierten das Urteil mit erleichtertem Beifall. Eigentlich war diese Entscheidung des Gerichts keine Überraschung mehr, denn sowohl die beiden Verteidiger als auch der Staatsanwalt hatten in ihrem jeweiligen Plädoyers ebenfalls Freisprüche gefordert. Dennoch beriet sich das Gericht eine Dreiviertelstunde, weil die Umstände einer eingehenden Prüfung bedurft hätten, begründete Richter Erich Fischer.

Dabei sei der vorliegende Sachverhalt einfach zu erzählen: Die junge Autofahrerin war beschuldigt worden, an der Ecke Nikolausstraße/ Lindenstraße eine rote Ampel überfahren zu haben. So hatte es der ältere der beiden Streifenpolizisten zu Protokoll gegeben. Weil die besagte Ampel aber zur Tatzeit um 0:05 Uhr bereits abgeschaltet war und sich im Blinklichtmodus befand, war dieser Vorwurf objektiv falsch. Diese Tatsache hatten alle Parteien vor Gericht als unstrittig erwiesen angesehen.Vermutlich hatten sich die Beamten schlicht in der Ampel geirrt und die vorhergehende an der Ecke Nikolausstraße/Heinrichstraße gemeint, die auch nachts in Betrieb ist. Weil die Autofahrerin dem Verstoß aber pauschal widersprochen und in dem folgenden Verfahren keine Angaben über den Blinkmodus der angeblich überfahrenen Ampel gemacht hatte, konnten die beiden Polizisten ihren offensichtlichen Irrtum nicht erkennen. Er habe das Schweigen der Fahrerin vor Gericht nicht zu bewerten, sagte Richter Fischer. „Sie ist nicht verurteilt worden, weil der Rechtstaat funktioniert", konstatierte er.

"Billige und plumpe Fälschung"

Zuvor hatte Staatsanwalt Lars Streiberger dem älteren der beiden Angeklagten harte Vorhaltungen gemacht. Irren könne sich jeder, auch Polizisten. Er aber habe dem Ansehen der Polizei massiv geschadet, weil er seinen Irrtum nicht eingestanden, sondern mit einer „billigen und plumpen Fälschung" zu vertuschen versucht habe. Damit habe er törichterweise versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, die sich aber umso fester zugezogen habe. „Was soll der Bürger empfinden, wenn er zu Unrecht verdächtigt wird?" Besonders Amtsträger seien verpflichtet, mit Sorgfalt zu agieren.Welche disziplinarrechtlichen Folgen die Freisprüche für die Beiden haben können, ist noch unklar. Während die vorzeitig beendete Polizeikarriere des Jüngeren vermutlich doch noch fortgesetzt werden kann, ist eine Rückkehr des Älteren in die bisherige Dienststelle schwer vorstellbar. Eine offizielle Stellungnahme des Polizeipräsidium Osthessen dazu steht noch aus.+++Carla Ihle-Becker

Freispruch hieß das Urteil des Gerichts unter Vorsitz von Richter Erich Fischer, dem Präsident ...

Großes Öffentlichkeitsinteresse am Donnerstag im Rotlicht-Prozess am Fuldaer Landgericht. ...


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön