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Die Altkleidersammelcontainer in Bischofsheim haben Überhand genommen und sind zum Ärgernis geworden. Doch dagegen vorzugehen ist nur schwer möglich - Foto: Eckert

BISCHOFSHEIM Stadtrat hat beschlossen

Handhabe bei Altkleidercontainern - 40 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

13.02.14 - Die Altkleidersammelcontainer, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet auftauchen, haben überhand genommen und sind für viele Bürger ein Ärgernis. Auch die Stadträte und die Verwaltung haben sich mit dem Thema befasst, um die ungeliebten Container los zu werden.

Ein Klageverfahren führte dazu, dass sich die Geschäftsführende Beamtin der Stadt Bischofsheim Ulla Schröder eingehend mit der Thematik befasste. Die Werbeanlagensatzung der Stadt Bischofsheim, die im Jahr 2011 nach dem Vorbild der Bad Neustädter Satzung übernommen und auf Bischofsheimer Verhältnisse angepasst wurde, beinhalte zwar einen Passus, der das Aufstellen dieser Altkleidersammelcontainer untersage, doch gebe es hierfür keine gesetzliche Grundlage. Dieser Passus wurde nun aus der Werbeanlagensatzung herausgenommen. Da bedeutet, dass die Stadt Bischofsheim nun quasi keine Handhabe mehr gegen das Aufstellen dieser Container auf Privatgrund habe. Auf öffentlichen Flächen müsse eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden, die die Stadt jedoch untersagen könne. Werden Container dennoch widerrechtlich abstellt, dann könne die Stadt nur auffordern diese zu beseitigen und dürfe selbst nicht tätig werden. Und genau darauf setzen die Betreiber dieser Container, vermutete Schröder. „Sie transportieren erst ab, wenn der Container voll ist und dann haben sie damit auch schon ihr Geld verdient."

Im Jahr 2017 feiert die evangelische Kirche 500 Jahre Reformation. Aus diesem Anlass schlug Stadtrat Bernhard Adrian vor, den Zentralparkplatz, der direkt neben der evangelischen Kirche liegt, in Martin-Luther-Platz umzubenennen. Bürgermeister Udo Baumann nahm die Anregung auf.

Aus nicht-öffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben, dass die Firma UMS aus Poppenhausen mit der Lieferung eines Probenehmers in der Ablaufmessung der Kläranlage Unterweißenbrunn zum Preis von 6.583 Euro beauftragt wurde.

Durch das Flurbereinigungsverfahren in Oberweißenbrunn kommt es zu Gemeindegrenzveränderungen. Daher habe die Teilnehmergemeinschaft darum gebeten, die Gemeindegrenzen zu bereinigen, was dazu führt, dass künftig in der Summe 851 Quadratmeter Fläche mehr zum Gemeindegebiet Oberweißenbrunn gehören. Die Verschiebungen liegen im Bereich der Gemarkung Oberwildflecken und Neuwildflecken. Da es sich gleichzeitig um eine Änderung der Landkreisgrenzen ändert müsse auch noch der Kreistag über diese Veränderung befinden, informierte Bürgermeister Baumann die Stadträte, die ihre Zustimmung gegeben haben.

Wie in jedem Jahr galt es über die Verordnung über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen am Weiler Kreuzberg zu befinden. Die Verkauferlaubnis wurde für 40 Sonn- und Feiertage gewährt. Verschiedene Gewerbetreibende der Innenstadt haben um Erteilung der Verkaufserlaubnis an den Marktsonntagen und den Adventssonntagen von 11 bis 17 Uhr im Jahr 2014 gebeten. Der Stadtrat stimmte dem ebenfalls zu, allerdings müsse auf den Sonntagsgottesdienst Rücksicht genommen werden, sodass erst ab 11:30 Uhr geöffnet werden könne.(me)+++


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