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Die Biogasanlage Wahlen -

KIRTORF Viele Beschlüsse der Stadtverordneten

Baukindergeld bis 2017 verlängert

27.03.14 - Erwin Heinbächer (CDU-FWG-Fraktion) hatte viel zu tun auf der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungssaal des Rathauses. Als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses war er Berichterstatter zu allen Tagesordnungspunkten, die im HFA eingehend behandelt wurden. Er musste die Beschlussempfehlungen vortragen. Die Stadtverordneten folgten den Empfehlungen des HFA - alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Im Einzelnen handelte es sich dabei um die eine Änderung in der Bauleitplanung im Stadtteil Heimertshausen beim Bebauungsplan „Im Dorf" und um den Bebauungsplan Sondergebiet Biogasanlage „Auf der Grube 2 im Stadtteil Wahlen.

Man schloss sich den Empfehlungen des ausführenden Planungsbüros Fischer aus Linden an. Aber bei der Biogasanlage wiesen Andreas Herbst (CDU) und Heinz Raab (SPD) auf einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hin. "Den Bürger von Wahlen sind wir es schuldig, dass wir noch die Hinweise des Kreisbauamtes auf eine Rückbauverpflichtung, die Geruchs- und Geräuschemissionen, sowie die Wasserschutzzone des Gesundheitsamtes und des Naturschutzes für eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in der Bauleitplanung beachten", stimmten die Fraktionssprecher im Grundsatz überein. Auch die Offenlegung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Biogasanlage wurde beschlossen.

In Kirtorf gibt es demnächst eine neue Straßenbeleuchtung. Der LED-Initiative der OVAG zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurde zugestimmt. Die im HFA geforderte textliche Konkretisierung in dem Lichtlieferungsvertrag wird - nach Mitteilung von Bürgermeister Ulrich Künz nach einem Telefonat mit der OVAG – eingearbeitet. Damit leistet auch die Stadt Kirtorf einen Beitrag zur Energieeinsparung und spart eigene Haushaltsmittel. Insgesamt wurden im Stadtgebiet 561 Leuchten ausgewertet; 31 davon können nicht umgerüstet werden.


Erbaurechts-Vertrag mit der TSG Kirtorf

Mit der TSG Kirtorf wurde der bestehende Pachtvertrag in einen Erbbaurechtsvertrag umgewandelt. Er verpflichtet die Erbbauberechtigte, das auf dem Grundstück bestehende Vereinsheim mit Aufenthalts- und Umkleideräumen zu halten, das Gebäude durch Anbauten zu erweitern oder durch einen Neubau zu ersetzen. Das Erbbaurecht wurde auf 30 Jahren vergeben und wird im Grundbuch eingetragen. Die TGSG übernimmt damit auch die Verpflichtung, das Bauwerk nebst Zubehör stets in gutem Zustand zu halten und erforderlichenfalls auch instand zu setzen. Als Erbbauzins wurden 250 Euro im Jahr vereinbart.

Der Beitritt zur Breitbandbeteiligungsgesellschaft wurde- wie bereits beraten und empfohlen im HFA - durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4.000 Euro als Gesellschafteranteil wurden als überplanmäßige Ausgabe dafür genehmigt mit der Maßgabe, diese dann in einen späteren Nachtragsetat einzuarbeiten. Auch hier4 gab es zuvor Stellungnahmen der beiden Fraktionen. Während Andreas Herbst (CDU-FWG) auf die Magistratsvorlage verwies, dass ein flächendeckender Ausbau der Breitbandversorgung unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung der Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger ist, machte Heinz Raab (SPD) auch deutlich, dass es trotzdem Aufgabe des Staates sei, gleiche Lebensbedingungen für alle zu schaffen.

Das gelte auch für die Breitbandversorgung, die im ländlichen Raum eben nicht, wie von der Bundesregierung immer wieder propagiert, vorhanden ist. Wäre sie vorhanden, müssten eine solche Beteiligungsgesellschaft und dann letztlich auch der notwendige Ausbau der Breitbandversorgung nicht durch Städte und Gemeinden auf dem Lande mitfinanziert werden. Es gibt keine Alternative. Daher werde die SPD auch hier zustimmen, sagte Heinz Raab und bat den Magistrat darum, die momentan vorhandenen Richtfunkstationen in einzelnem Ortsteile auf ihre Effektivität prüfen zu lassen.Einstimmige Zustimmung gab es auch für einen Investitionszuschuss von 2.000 Euro für die Feuerwehr Arnshain zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Keine Frage für die Politik, denn der größte Teil der Anschaffungsbetrages übernimmt die Feuerwehr selbst. Die Investition ist auch im Feuerwehr-Konzept der Stadt Kirtorf eingebunden. Zum Schluss wurde noch ein Grundstücksverkauf in der Gemarkung Kirtorf beschlossen.

 

Kirtorfer Baukindergeld


Das gibt es nicht in jeder Gemeinde in Hessen. Seit 2008 gibt es in Kirtorf das Baukindergeld. Das Baukindergeld wir nach den Richtlinien zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und Wohnraum gewährt. Ziel dieser städtischen Förderung ist es, Interessenten mit Kindern die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern und damit die Attraktivität des Wohnens in Kirtorf zu erhöhen. Eine Art „Kirtorfer Baukindergeld".

Gefördert werden selbst genutzte Familienheim und familiengerechte Eigentumswohnungen. Darüber hinaus der Erwerb von Immobilien aus dem Altbestand. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind gibt es einen einmaligen Zuschuss von 1.500 Euro, maximal 6.000 Euro. Zur Förderung müssen Investitionen in Höhe von mindestens 40.000 Euro nachgewiesen werden. Es besteht die Verpflichtung, dass die mit der Gewährung bedachten Familien ihre Kinder im Krabbel- bzw. Kindergartenalter in die jeweiligen Einrichtungen und die Grundschule in Kirtorf aufsuchen lassen. Der geförderte Wohnraum muss darüber hinaus mindestens zehn Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben.

Da die Richtlinien zum Jahresende 2013 ausgelaufen sind, wurde sie durch einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.12.2017 verlängert. In dem Zeitraum 2008 bis 2013 wurden 27 Anträge bezuschusst. Die Förderungssumme betrug laut Mitteilung des Magistrats 40.500 Euro.+++


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