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VOGELSBERGKREIS Regierungspräsidium

"Seniorenkommission im Vogelsbergkreis nun formloser Beirat"

23.05.14 - „Aufgrund der Prüfung durch die hiesige Kommunalaufsicht wurde dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises empfohlen den Seniorenbeirat, der als Kommission nach § 43 HKO vom Kreisausschuss eingerichtet worden war, aufzulösen und als Beirat im Sinne des § 8 c HGO zu installieren. Dieser Empfehlung wurde durch den Kreisausschuss des Vogelsbergkreises entsprechend Folge geleistet“, dies hat das Regierungspräsidium Gießen jetzt dem Lauterbacher Stadtverordneten Michael Apel (CDU) mitgeteilt nachdem dieser gravierende Wahlrechtsverstöße bei der Wahl durch den Kreistag festgestellt hatte.

Welche genauen rechtlichen Gründe das Regierungspräsidium für sein Vorgehen hat, eine Wahl durch einen Kreistag ungeschehen zu machen, wird in dem 15zeiligen Schreiben an den Lauterbacher nicht erläutert. Jetzt, so das RP, solle die gesetzlich normierte Kommission durch einen formlosen Beirat ersetzt werden. Die Kreistagsabgeordneten hätten davon noch keine Kenntnis, berichtet Apel. Auf der Homepage des Landkreises sei noch die aufgelöste Kommission aufgeführt.

Ins Rollen gekommen waren die offensichtlich erheblichen Wahlrechtsverstöße (Mehrheitswahl statt vorgeschriebener Verhältniswahl) durch die Ankündigung der Nachwahl eines Mitgliedes der Kommission, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich ist. Das Nachrücken hätte von einer Bewerberliste erfolgen müssen, da in Hessen bei Wahlen von zwei und mehr „gleichartigen, unbesoldeten Stellen“ zwingend die Verhältniswahl mit Listenvorschlägen vorgeschrieben sei. Dies ist bei Wahlen von Kreisausschuss, Gemeindevorstand und anderen Gremien jedem Kommunalpolitiker bekannt. Nach der angekündigten, rechtswidrigen Nachwahl eines Mitgliedes dieser Kommission, die vom Kreisausschuss eingesetzt wurde, aber deren Mitglieder im Grunde vom Kreistag zu wählen sind, wandte sich der langjährige Kommunalpolitiker an den Kreistagsvorsitzenden Jürgen Ackermann. Dieser beschied Apel, dass für die Wahl der „19 sachkundigen Personen … die Wahl nach Stimmenmehrheit vorzunehmen ist“. Was auch bei der Kreistagssitzung am 9. September 2013 bei der erstmaligen Wahl bei den betroffenen Kommissionsmitgliedern der Fall gewesen sei.

Damit scheide ein Rückgriff auf die Nachrückerliste aus. Demgemäß habe der Kreistag auch einstimmig die vorgeschlagene Person als Nachrücker gewählt. Der daraufhin eingeschalteten staatlichen Kommunalaufsicht legte Apel dar, dass aus der schriftlichen Stellungnahme des Kreistagsvorsitzenden, die offensichtlich mit Unterstützung des Kreisrechtsamts erstellt wurde, klar ersichtlich sei, dass nicht nur die Nachwahl, sondern die ganze Wahl des Seniorenkommission bereits am 9. September letzten Jahres wahlrechtswidrig war. Apel schrieb an den RP, dass der ordnungsgemäße Ablauf von Wahlen ein höchst wichtiges Gut sei. Es gehe keinesfalls darum die Seniorenarbeit auf Kreisebene zu torpedieren, aber gravierende Wahlrechtsverstöße könnten nicht hingenommen werden, betont Apel.+++


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