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REGION Sportland Hessen

Diskussion zwischen Land und Kommune: Weiterhin 43,1 Mio. € Sportförderung?

11.07.14 - In der aktuellen politischen Diskussion zwischen Land und Kommunen über die Finanzausstattung der Kommunen nach dem sogenannten „Alsfeld-Urteil“ wird auf Basis von Zwischenständen der Verhandlungen der Eindruck erweckt, das Land wolle den hessischen Kommunen keine Mittel mehr für die Sportförderung zur Verfügung stellen. „Dies ist unzutreffend“, so Innenminister Peter Beuth und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. 

„Das Land wird an seiner Sportförderung im bisherigen Umfang festhalten. Die Kommunen werden unabhängig von einer vorläufigen Kategorisierung in Finanzverhandlungen Mittel im bisherigen Umfang in den Sport investieren können“, erklärten Innenminister Peter Beuth und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. „Momentan können Kommunen sogar bei defizitären Haushalten für die Sportförderung bis zu 1,5 Prozent des Haushaltsvolumens verausgaben. Die Kommunalaufsicht wird dies nicht beanstanden“, so Beuth und Schäfer. 

Im letzten Jahr hatte der Hessische Staatsgerichtshof im sogenannten „Alsfeld-Urteil“ das seit Jahrzehnten geltende System des kommunalen Finanzausgleiches in Hessen verworfen und dem Land aufgegeben, den Bedarf der Kommunen zur Grundlage des künftigen Ausgleichssystems zu machen.

Zurzeit verhandeln unter Leitung des hessischen Finanzministers die Kommunalen Spitzenverbände, mehrere Fachressorts, der Rechnungshof und das Statistische Landesamt darüber, wie eine künftige verfassungskonforme Finanzausstattung der hessischen Kommunen auszusehen hat. Zu dieser hochkomplexen Aufgabe der Neukonzeption des KFA werden derzeit 21 Arbeitspakete zwischen den Beteiligten diskutiert. Die Frage eines angemessenen Bedarfs der Kommunen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben der örtlichen Sportförderung wird dabei in den nächsten Monaten zu klären sein.

„Die jetzt mit Leidenschaft diskutierte Frage, ob die Sportförderung der Kommunen bei den Verhandlungen korrekt kategorisiert wurde - als freiwillig oder pflichtig - hat noch keine Auswirkungen auf die konkrete kommunale Finanzausstattung“, sagten Beuth und Schäfer. Die vom Staatsgerichtshof bekräftigte Garantie einer angemessenen Finanzausstattung verlangt nämlich, dass die Kommunen in der Lage sind, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Im sog. „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofs heißt es insoweit:

„Der … Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung ist verletzt, wenn infolge unzureichender Finanzausstattung keine freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr wahrgenommen werden können.“

„Das Land wird den hessischen Kommunen nicht nur Mittel für übertragene Landesaufgaben sowie für pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben, sondern wie bisher auch für ein angemessenes Maß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben (Sport, Kultur, Wirtschaft, Soziales, Umweltschutz) garantieren“, machten Minister Beuth und Schäfer deutlich. Die Kommunen haben einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung. Die wesentlichen Grundlagen werden zurzeit zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Dazu findet ein regelmäßiger Austausch in engen Sitzungsintervallen im Rahmen einer Arbeitsgruppe sowie eine breite, parteiübergreifende und regelmäßige Einbindung sonstiger Gruppen statt.

Die beiden Minister verweisen darauf, dass das Land sich stets seiner Verpflichtung zum Schutz des Sports bewusst ist, die die hessischen Bürger in einer Volksabstimmung 2002 in die Landesverfassung aufgenommen haben. „Die Landesregierung nimmt diesen Auftrag der Verfassung auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung ernst. Die Sportförderung im Landeshaushalt bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Dies ist ein klares Bekenntnis zur Bedeutung des Sports in der Gesellschaft“, unterstrichen Beuth und Schäfer. Das Land nimmt keine Kürzung der Sportförderung vor, und das obwohl seit 1999 die Mittel für die
Sportförderung nahezu vervierfacht worden sind. Im Jahr 2014 fördert das Land den Sport mit rd. 23 Mio. €, die den Vereinen und Fachverbänden zugute kommen. Hinzu kommen 20,1 Mio. € für den Landessportbund, die seit dem Jahr 2013 dem Landessportbund eine solide Finanzgrundlage bieten. Auch diese Mittel kommen den Vereinen und den Fachverbänden in hohem Maße zugute. Darüber hinaus sei noch einmal deutlich gemacht, dass die damalige Aufnahme des Sports in die Hessische Verfassung eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Sports bedeute.

Mit dem Erlass des damaligen Innenministers und heutigem Ministerpräsidenten Volker Bouffier aus dem Jahre 2007 sind die zuständigen Kommunalaufsichten des Landes bei den Regierungspräsidien und Landräten gehalten, bei Kommunen mit Haushaltsdefiziten auf die grundsätzlich möglichen aufsichtlichen Mittel zu verzichten, wenn freiwillige Aufgaben für den Bereich des Sports 1,5 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht übersteigen. Indem auch defizitären Kommunen ein Mindestmaß freiwilliger Leistungen auf diesem Gebiet verbleiben soll, schützt diese aufsichtliche Vorgabe die örtlichen Sportstrukturen vor dem Wegbrechen der Fördermittel. Auch defizitären Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, eine angemessene Förderung des Sportes vorzunehmen, unabhängig von der aktuellen Kassenlage. So erhält der Sport auch die erforderliche Planungssicherheit. Kommunale Sportförderung ist aber letztlich Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunalen Gebietskörperschaften könnten – dies sei noch einmal betont – auch im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben erhebliche Mittel für den Sport einsetzen.

„Hessen ist und bleibt Sportland mit einer guten Sportförderung durch Land und Kommunen“, so Innenminister Peter Beuth und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.+++


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