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Das Urteil "Lebenslänglich" für den so genannten "Radarmörder" Kupka ist rechtskräftig

Hier an der einstigen Radar-Messstelle der A4 passierte es....

30.12.02 - Bad Hersfeld

"Lebenslänglich" für Polizistenmörder KUPKA jetzt rechtskräftig

Knapp zwei Jahre nach dem so genannten «Radarmord» an der Autobahn A4 bei Kirchheim an einem Autobahnpolizisten ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am heutigen Montag die Revision des ehemaligen Berufskraftfahrers Lothar Paul Kupka. Er hatte das Urteil des Landgerichts Fulda vom Frühjahr auf lebenslangen Freiheitsentzug angefochten. Der BGH entschied jedoch, die Revision sei unbegründet, da in dem Fuldaer Prozess kein Rechtsfehler erkennbar sei.

Der aus Halle stammende Busfahrer, der bereits einen hohen Punktestand in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hatte, war am 18. Januar 2000 auf der A 4 bei Kirchheim wegen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt worden. Weil er den Verlust seines Führerscheins und seiner Arbeitsstelle befürchtete, beschloss er, einen Beamten als Geisel zu nehmen und die Herausgabe des Films zu erpressen. Bewaffnet mit einer Pistole ging er zur Messstelle und behauptete, er habe eine Panne. Als ein Polizeibeamter die Tür einen Spalt öffnete, drückte sie der Busfahrer ganz auf und zog die Waffe. Als der Beamte Gegenwehr leistete, schoss der Fahrer aus einem halben Meter Entfernung. Der Beamte war sofort tot, seinem verletzten Kollegen gelang die Flucht.

In einem ersten Verfahren war Kupka zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags, Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt worden. Der BGH hatte diesen Richterspruch im August 2001 aufgehoben, weil die Fuldaer Richter die Tat nicht ausreichend auf die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe geprüft hatten. Im April 2002 verurteilte das Landgericht Fulda Kupka schließlich wegen Mordes aus niederen Beweggründen und wegen versuchter Geiselnahme mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Da die eingelegte Revision des Busfahrers ohne Erfolg blieb, ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig (Aktenzeichen 2 StR 400/02).

Es war eine- im doppelten Sinne - völlig sinnlose Tat, bei der der Bad Hersfelder Autobahnpolizist Günter Knöpfel sein Leben lassen mußte, denn: bei dem Foto von der Radarkamera, das Kupka nach dessen Meinung zum Verhängnis geworden wäre, handelte es sich um ein juristisch nicht verwertbares Testbild gehandelt. Wäre Kupka einfach weitergefahren - es wäre nichts passiert - und ein Familienvater noch am Leben. +++


.... am 18.01.2000 wurde Günter Knöpfel getötet und fiel aus dem Wagen ...

... nachdem aus dieser Waffe der eine Schuss abgegeben wurde...


Ein Kreuz erinnert an den sinnlosen Mord an dem Autobahnpolizisten ...

... und der BGH verwarf am Montag den Revisionsantrag gegen das 2. Fuldaer Urteil als "unbegründet"


... sodass das Kreuz auch eine Art Mahnung für die Gewalt gegen Polizisten ist

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