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24.03.04 - Fulda
Landgerichtspräsident i.R. Hubert SCHNEIDER gestorben - auch Bistum trauert:
Der frühere Präsident des Landgerichtes Fulda, Hubert Schneider, ist am vergangenen Montag im 92. Lebensjahr in Fulda gestorben. Seit 1978 war er bis zu seinem Tode im Bischöflichen Offizialat als Ehebandverteidiger tätig. "Mit feinem Gespür und großem Engagement" habe er sich so über 25 Jahre lang für die Kirche im Bistum Fulda und ihre Menschen eingesetzt, heißt es in einer Würdigung.
Hubert Schneider wurde am 24. Februar 1913 in Salmünster geboren. Nach dem Abitur 1932 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Marburg. Nach dem Referendarexamen im Dezember 1935 begann der Verstorbene eine praktische Ausbildung als Gerichtsreferendar im Bezirk des damaligen Oberlandesgerichts in Kassel und legte im Mai 1939 die zweite juristische Staatsprüfung (Assessorexamen) in Berlin ab. Danach war er einige Monate an den Amtsgerichten Fronhausen und Kassel tätig, bevor er im Januar 1940 zum Kriegsdienst einberufen wurde. Während der Kriegsdienstzeit erfolgte 1941 die Ernennung zum Amtsgerichtsrat und Richter auf Lebenszeit.
Im Sommer 1947 kehrte Schneider aus Kriegsgefangenschaft nach Frankberg/Eder zu seiner Familie zurück. Nach dreijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Oktober 1950 wieder in den Staatsdienst ein und war dann als Landgerichtsrat am Landgericht Gießen tätig. 1967 wurde der Verstorbene zum Landgerichtsdirektor und im April 1972 zum Präsidenten des Landgerichts Fulda ernannt. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand 1978 war er bis zu seinem Tode im Bischöflichen Offizialat tätig. +++