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28.04.04 - Hofgeismar
11. EKKW-Landessynode zu Ende - Gründung Schulstiftung beschlossen
Die 11. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat ihre konstituie-rende Tagung am heutigen Mittwochnachmittag in Hofgeismar abgeschlossen. Zuvor hatte sie eine Synodalerklärung zum "Amt des Pfarrers und der Pfarrerin in der modernen Gesellschaft" verabschiedet, der Errichtung von Kircheneintrittsstellen und der Gründung einer Schulstiftung zugestimmt sowie ihren Finanzausschuss gewählt.
Das Amt des Pfarrers und der Pfarrerin in der modernen Gesellschaft
Die Synode verabschiedete einmütig (bei einer Enthaltung) eine Erklärung, die den Konsulta-tionsprozess über den Text der Theologischen Kammer "Das Amt des Pfarrers und der Pfarre-rin in der modernen Gesellschaft. Eine Studie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck" abschließt. Diese Studie hatte über die Grenzen der Landeskirche hinaus hohe Be-achtung gefunden und lag den Synodalen nach Beratungen in Kirchengemeinden und Kir-chenkreisen in einer überarbeiteten Version vor. In der Erklärung wird festgestellt, dass "der persönliche Glaube" alle pfarramtliche Arbeit begleitet. Deshalb soll den Pfarrern Raum für spirituelles Leben eingeräumt werden. Zudem wird festgestellt, dass Pfarrer auf die Fürbitte der Gemeinden angewiesen sind.
Wert legt die Synodalerklärung auf eine "durch Universitäten und Predigerseminar gut ausge-bildete Pfarrerinnen und Pfarrer". Hierbei werden neben den persönlichen Begabungen auch die durch Fortbildung erweiterte Kompetenzen Wert betont. Ein flächendeckendes Netz von Pfarrämtern und Gemeinden und funktionale Dienste als Antwort auf die Ausdifferenzierung der Gesellschaftl wird als grundlegend notwendig angesehen. In der Regel sollten Pfarrer in Stellen mit ganzem Dienstauftrag arbeiten; unter besonderen Voraussetzungen seien auch eingeschränkte Dienstverhältnisse sinnvoll, die allerdings klare strukturelle Vorgaben bedürf-ten. Das gewachsene Netz von Ortsgemeinden und dazu gehörenden Pfarrhäusern wird von der Synode als große Chance angesehen. In der Regel besteht nach dem Willen der Synode Residenzpflicht, d.h. der Pfarrer muss im Pfarrhaus wohnen. Über Bedingungen und Konse-quenzen der Residenzpflicht müsse, so die Erklärung, ausführlich nachgedacht werden.
Neben Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung, Diakonie, Mission und Ökumene gehören nach der Erklärung auch Leitung und Verwaltung zum kirchlichen Leben. Pfarrer müssten hier die ihrem Dienst zugeordnete Aufgaben wahrnehmen. Zugleich müsste aber auch geklärt werden, welche Aufgaben delegiert und von anderen Institutionen und Einrichtungen geleistet werden könnten. Zentrale Bedeutung misst die Erklärung "der gemeinsamen Arbeit von hauptberuflichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen" Mitarbeitern und Pfarrern bei. Zu-sammenarbeit gehöre zu einer glaubwürdigen Bezeugung des Evangeliums.
Eintritt in die Kirche zukünftig auch bei Kircheneintrittsstellen möglich
Die Landessynode stimmte einmütig (bei einer Enthaltung) einem Kirchengesetz zu, dass den Kircheneintritt auch bei Kircheneintrittsstellen ermöglicht. Solche Kircheneinstrittsstellen kön-nen von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Gesamtverbänden und landeskirchlichen Einrich-tungen geschaffen werden. Diese Möglichkeit tritt neben die bereits bestehende Regelung, wonach der Eintritt durch einen Antrag bei der Kirchengemeinde des Wohnsitzes und zustim-menden Beschlusses des Kirchenvorstandes erfolgt. Die Möglichkeit des Eintritts gilt für Men-schen, die bereits getauft sind, jedoch aus der Kirche ausgetreten sind oder vorher einer an-deren Konfession angehörten. Die Regelung ermöglicht es Menschen im Bereich der Evange-lischen Kirche in Deutschland (EKD), bundesweit an Kircheneintrittsstellen in ihre Heimatkir-che einzutreten. Eine erste Kircheneintrittsstelle wird im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck an der Elisabethkirche in Marburg eingerichtet.
Landessynode stimmt Gründung einer Schulstiftung einmütig zu
Die Landessynode stimmte der Gründung einer Schulstiftung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einmütig (bei 10 Enthaltungen). Zweck der Stiftung ist die "Förderung der von der Landeskirche in Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags an der Jugend zu leistenden Arbeit in Schulen evangelischer Trägerschaft". Das Stiftungskapital der Stiftung beträgt bei der Gründung 1,5 Mio. €. Derzeit befinden sich zwei Schulen in Trägerschaft der Landeskirche: die Melanchthon-Schule Steinatal (Schwalm-Eder-Kreis) sowie die Evangeli-sche Grundschule Oberissigheim (Main-Kinzig-Kreis).
Wahl in den Finanzausschuss :
In den Finanzausschuss der Landeskirche wählte die Landessynode
Dekan Fritz-Eckhard Schmidt, Schlüchtern
Verwaltungsbeamtin Birgit Löhle, Kassel
Ingenieurin für Maschinenbau Renate Löscher, Schmalkalden
Pfarrer Ralf Gebauer, Bad Zwesten
Geschäftsführer Willi Hanselmann, Gelnhausen
Diplom-Verwaltungswirt Peter Botte, Hanau
Postbeamter a. D. Hans Werner Müller, Wetter-Todenhausen
Leitender Verwaltungsbeamter Heinz Gerbig, Marburg
Pfarrer Martin Arndt, Hohenroda
Diplom-Finanzwirtin Birgit Deist, Sontra
Pfarrer Frieder Brack, Witzenhausen
Der leitende Jurist der Landeskirche, Vizepräsident Friedrich Ristow, gehört dem Finanzausschuss mit beratender Stimme an. +++