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Johannes R. soll für sieben Jahre "hinter Gittern"... - Max Colin Heydenreich

Hier im Landgericht Fulda wurden heute nachmittag die Urteile verkündet...

28.04.04 - Fulda

LEBENSLÄNGLICH und 7 JAHRE - Urteile im Mordfall SCHMIDT

Genau fünf Jahre, drei Monate und zehn Tage nach dem grausamen Tod der 89-jährigen Karola Schmidt in deren Haus am "Horaser Weg" hat das Landgericht Fulda heute Nachmittag sein Urteil verkündet: der 37-jährige Rene S. aus Kassel wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen "versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord" verurteilt. Sein 45-jähriger Komplize Johannes R. aus Fulda erhielt eine siebenjährige Freiheitsstrafe für "versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge".

Die Urteilsverkündung sollte eigentlich um 14 Uhr beginnen - doch zunächst gab es noch eine Verzögerung. Aus den Reihen der fünfköpfigen Schwurgerichtskammer kam der Wunsch, die Aussage einer Vertrauensperson noch einmal genau zu prüfen. Dazu wurde ein Polizeibeamter gehört und danach trat die Kammer noch einmal zur Beratung zusammen. Doch um 14 Uhr 37 war es soweit: der Vorsitzende Richter Peter Krisch verlas das Urteil und beim "Lebenslänglich" für den 37-jährigen waren aus dem Zuhörerraum leise "Bravo-Rufe" zu vernehmen.

Das Gericht sah es nach achtwöchiger Prozessdauer als erwiesen an, dass die Männer die allein lebende Rentnerin im Januar 1999 auf der Suche nach Waffen in ihrem Haus überfallen und brutal misshandelt hatten. Die Frau wurde mit Schlägen, Tritten und Messerstichen traktiert und schwer verletzt und hilflos zurückgelassen. Weil der 37-jährige die Telefonleitung zerstört hatte, konnte das Opfer keine Hilfe holen und starb qualvoll vier Tage später durch Ersticken als Folge einer Lungenembolie. Unglücklicherweise hatte der Neffe der alten Dame - der sich regelmäßig bei ihr meldete - kurz vor der Tat noch mit seiner Tante gesprochen und ahnte deshalb nichts von der benötigten Hilfe.

Das Schwurgericht sah bei dem 37-jährigen "keine besondere Schwere der Schuld" und folgte damit nicht der Einschätzung der Anklage. Staatsanwalt Andreas Hellmich hatte für den Haupttäter "Lebenslang" gefordert und wollte, dass die "besonders schwere Schuld" berücksichtigt werde. Bei dem 45-jährigen Mittäter blieb das Gericht unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 10 Jahren - als mildernden Umstand wertete die Kammer das Geständnis des Mannes. Beiden Tätern wird im Urteil ein "planvolles und zielgerichtetes Handeln" und deshalb "volle Schuldfähigkeit" bescheinigt . Die Tatsache, dass sie während der Tat stark alkoholisiert waren, stellte keinen Milderungsgrund dar.

In der Urteilsbegründung - bei der einige der zahllosen Details aus den Verhandlungen nicht eigens genannt wurden - äußerte sich die Kammer jedoch zu dem Verhalten des katholischen Priesters, der den 37-jährigen im Herbst 1998 und im Frühjahr 1999 im Pfarrhaus Eichenzell - wo er damals Pfarrer war - aufgenommen hatte. Der Vorsitzende Richter Krisch sagte im Urteilstext, obwohl der Jüngere dem 52-jährigen Geistlichen das grausame Verbrechen gestanden habe, sei der Priester "keinen Zoll" von seinem Freund abgewichen: "..sondern er hat fortgefahren, diesen für seine antizölibateren Wünsche zu benutzen - wie man aus seinen Briefen weiß".

Der Pfarrer, der im August 2002 in eine Pfarrei nach Kassel-Oberzwehren gewechselt war und sich auf Wunsch des Diözesanbischofs im September 2003 beurlauben ließ, hatte während des Prozesses zwar als Zeuge ausgesagt. Dabei berief er sich jedoch so ausdauernd und selbst in Kleinigkeiten auf das Beichtgeheimnis, dass Richter Krisch von einem "Eiertanz vor Ostern" sprach.

Die Verteidiger des 37-jährigen hatten für ihren Mandaten Freispruch gefordert. Die Anwälte des 45-jährigen hatten auf fünf Jahre Haft plädiert. Der 37-jährige hatte während des Prozesses erklärt, er habe die alte Frau nicht verletzt und für die Tat müssten andere Einbrecher verantwortlich sein. Sein Komplize hatte dagegen ein Teilgeständnis abgelegt.

Die beiden Männer waren im Mai 2003 durch DNA-Spuren vom Tatort überführt und festgenommen worden. Die Polizei hatte vier Jahre lang 1.500 Spuren verfolgt und 1.200 Speichelproben analysiert. Die selben Täter sind auch für die Begehung weiterer gräßlicher Straftaten verantwortlich - darunter die Graböffnung einer 98-Jährigen Verstorbenen und das Einschlagen des Sargdeckels im Mai 1997 sowie einen Einbruch in die Leichenhalle eines Fuldaer Friedhofs. Dort hatten die Täter mit Gewalt einen Kühlraum geöffnet und sich an der Leiche einer 75-jährigen Frau vergangen. An den Tatorten fanden die Beamten jeweils DNA-Spuren der beiden Männer. +++


Der Tatort - das Haus am Horaser Weg im Jahre 1999...

Das Opfer - starb nach vier qualvollen Tagen: Karola Schmidt (89)


Der Haupttäter - Rene Sch. (rechts) wurde zu "Lebenslänglich" verurteilt... - Max Colin Heydenreich

Der Mitläufer - Johannes R. bekam sieben Jahre Freiheitsstrafe ... - Max Colin Heydenreich


Im Gefangenentransport aus Kassel .... - Max Colin Heydenreich

...kam Haupttäter Rene Sch. ..... - Max Colin Heydenreich


- Max Colin Heydenreich

Viele Medien waren anwesend .... - Max Colin Heydenreich


- Max Colin Heydenreich

- Max Colin Heydenreich


Unter den Zuhörern auch Staatsanwalt Harry Wilke und der Chef der Behörde Volkmar Schneider (rechts).... - Max Colin Heydenreich

- Max Colin Heydenreich


- Max Colin Heydenreich

Nach 12 Verhandlungstagen gab das Gericht heute seine Entscheidung bekannt ... - Max Colin Heydenreich


Nach dem Urteil vor den Mikrofonen: Staatsanwalt Helmmich... - Max Colin Heydenreich

...ebenso wie die Anwälte der Angeklagten.... - Max Colin Heydenreich


Das "hessenfernsehen" berichtete LIVE aus Fulda .... - Max Colin Heydenreich

- Martin Angelstein


- Martin Angelstein

Mehrere Schaltungen und Einspielfilme für Sendungen für "hessen aktuell" und "maintower".... - Martin Angelstein


- Martin Angelstein

...und vor der Kamera in diesem Fall: Reporter Thorsten Peters... - Martin Angelstein

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