Der Angeklagte und seine Dolmetscherin - Fotos: Henrik Schmitt

FULDA Prozess vor dem Landgericht

Jahrelange Nachstellung: "Sie haben Ihrer Exfrau das Leben zur Hölle gemacht!"

21.03.25 - Ein brisanter Fall von jahrelangem Stalking wurde am Donnerstag am Amtsgericht Fulda verhandelt. Das geschiedene Ehepaar hat vier gemeinsame Söhne, auf deren Rücken ein jahrelanger "Rosenkrieg" ausgetragen wurde. Als solchen hatten zwei männliche Zeugen das Drama bezeichnet, das sich in der Familie abspielte, seit sich die 34-jährige Frau 2018 von ihrem vier Jahre älteren Mann getrennt hatte, was dieser nicht akzeptieren wollte. Er hatte ihr fortlaufend nachgestellt, sie geschlagen und beleidigt, obwohl bereits ein gerichtlich angeordnetes Annäherungsverbot gegen ihn verhängt worden war. Er durfte sich Frau und Kindern nicht weniger als 50 Meter annähern, verstieß aber über 66 Mal gegen diese Auflage.

Richter Szymon Mazur und die Schöffinnen

"Rosenkrieg hört sich eigentlich so romantisch an, das trifft hier aber überhaupt nicht zu - im Gegenteil, es geht um einen ganz erheblichen Tatvorwurf", erklärte Richter Szymon Mazur. Bei der Auftaktverhandlung am 27. Februar waren die ersten 20 einzelnen Taten erörtert worden. Das wiederkehrende Muster: der Angeklagte, der Gewohnheiten und Schulweg seiner Söhne kannte, konfrontierte sie und ihre Mutter immer wieder und begründete das jedes Mal damit, dass er seine Kinder sehen wollte. Dabei ignorierte er das Annäherungsverbot fortgesetzt und blieb trotz aller Versuche, ihn davon abzuhalten, völlig unbelehrbar.

Der Staatsanwalt

Sein Pflichtverteidiger Christian Celsen schlug nach der nicht zielführenden Vernehmung zweier Zeugen vor, ein Rechtsgespräch zur Verständigung beider Seiten zu führen. Dieser Initiative folgte das Gericht, um die wenig fruchtbare Beweisaufnahme nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Anschließend verlas der Rechtsanwalt eine geständige Einlassung seines Mandanten, in der er sowohl die Nachstellungen als auch Bedrohungen und Beleidigungen einräumte. "Die Auflagen des OLG waren ihm scheißegal, den Beschluss wollte er in den Papierkorb schmeißen", habe der 38-Jährige ihm gesagt. Dass seine Exfrau darunter extrem leiden musste, habe er einfach ignoriert. Allerdings führte der Verteidiger positiv ins Feld, dass sich die Eltern mit Unterstützung von Jugendamt und Familiengericht mittlerweile zum Wohl ihrer Kinder auf feste Besuchsregeln geeinigt hätten. Die 15-jährigen Zwillinge seien sogar schon mit ihrem Vater in Urlaub gewesen.

Verteidiger Christian Celsen schlug eine Verständigung vor

Rechtsanwalt Theodor W. Jahn hatte den Angeklagten bisher verteidigt

Angesichts dieser positiven Entwicklung plädierten sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung für eine Strafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dem folgte das Schöffengericht und verurteilte den 38-Jährigen wegen Nachstellung in Tateinheit mit Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Außerdem muss er, der ohne Ausbildung als Minijobber arbeitet und von Hartz IV lebt, 500 Euro an das Frauenhaus Fulda bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Absolutes No-go

"Jetzt weiß ich, warum ich keine Familiensachen mache", konstatierte Richter Mazur. Er lobte in seiner Urteilsbegründung die Tatsache, dass er zwei weibliche Schöffinnen an seiner Seite hatte. Die "erstaunlich entspannten Aussagen der männlichen Zeugen", die sich in den "Rosenkrieg" nicht einmischen wollten, stimmten nicht im mindesten mit der Sicht der Vermieterin überein, "die dem Angeklagten am liebsten an die Gurgel gegangen wäre". Die männliche und weibliche Sicht auf die Taten sei in diesem Fall völlig konträr und subjektiv. Dafür hätten die Schöffinnen sein Verständnis geweckt.

Das Verhalten des Angeklagten sei ein absolutes No-Go. "Sie haben Ihrer Exfrau das Leben über Jahre zur Hölle gemacht, sie immer wieder mit Bedrohungen und Gewalt konfrontiert", urteilte der Richter. "Sie müssen endlich einsehen, dass Sie Unrecht getan haben!" (ci)+++


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