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Zur Teilnehmerzahl zählen laut HFV alle Personen auf dem Sportgelände. - Archivfoto: Carina Jirsch

REGION HFV verfasst Klarstellung

Nur 250 Personen auf dem Sportgelände erlaubt

13.08.20 - In einer Pressemitteilung stellt der Hessische Fußball-Verband (HFV) klar, dass mindestens bis zum 31. August Zuschauer, Spieler, Betreuer und alle weiteren Personen auf dem Sportgelände zur Teilnehmerbeschränkung von 250 Personen zählen. Bei einigen Vorrundenbesprechungen seien unterschiedliche Interpretationen aufgetreten.

Für Fußballspiele in Hessen gilt aktuell und mindestens bis zum 31. August eine Teilnehmerbeschränkung der jeweiligen Veranstaltung von 250 Personen. Dazu zählen sowohl Zuschauer, als auch Spieler, Betreuer und alle weiteren Personen auf dem Sportgelände. Höhere Teilnehmerzahlen für einzelne Spiele sind möglich, sofern eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Gesundheitsamt unter Vorlage eines extra dafür vorgesehenen Hygienekonzeptes beantragt und genehmigt wurde.  

Die aktuelle Regelung im hessischen Amateurfußball ist damit abweichend von der des Landes Hessen, das nach einer Klarstellung die Teilnehmer als Zuschauer definiert. Die HFV-Regelung dient dabei dem Schutz der Vereine und soll diesen ermöglichen, sich im Rahmen der Freundschaftsspiele bei etwas niedrigerer Teilnehmerzahl besser an die Abläufe des neuen Hygienekonzeptes vor Ort zu gewöhnen, ohne Gefahr zu laufen, unbewusst eine behördliche Vorgabe zu verletzen.

Das Präsidium des HFV wird in seiner nächsten Sitzung am 20. August darüber beraten, ob man die eigene Regelung zum 1. September - und damit pünktlich zum Punktspielstart - auf die rechtliche Grundlage des Landes Hessen anpasst. (pm) +++


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