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Tennis ist genauso wie Golf derzeit Verboten. Bei den Verbänden stößt die Verordnung auf Unverständnis - Symbolbild: pixabay

REGION Juristische Schritte nicht ausgeschlossen

Verbände fordern Aufhebung des strikten Sportverbots

06.11.20 - Seit dem heutigen Donnerstag sind alle öffentlichen und privaten Sportanlagen in Hessen geschlossen. In allen anderen Bundesländern ist Sport auf Sportanlagen zumindest alleine oder zu zweit gestattet. Hessens Sonderweg sorgt für Kritik bei den Sportverbänden.
 
Schon Anfang dieser Woche hatte sich der Landessportbund Hessen von Hessens Entscheidung enttäuscht gezeigt und eine differenzierte Vorgehensweise gewünscht, um "sportartspezifische Empfehlungen aussprechen zu können." Durch die Sperrung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen befürchtet Landessportbund-Präsident Dr. Rolf Müller eine Erhöhung der strukturellen Risiken für die Sportvereine in Hessen. 

Ganz ähnlich sieht man das auch in Hessens Tennisvereinen und Golfclubs. Durch die neuen Regelungen sind auch diese Sportarten betroffen. Sowohl Tennis als auch Golf kommen völlig ohne Körperkontakt aus. Ein Verbot macht auf den ersten Blick daher wenig Sinn. Mit Unverständnis hat dementsprechend auch der Hessische Tennisverband (HTV) auf die neuen Verordnungen reagiert. Auf der Homepage des HTV heißt es: "Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht." Durch diese Verordnung sieht der HTV Existenzen innerhalb der Tennisgemeinde aufs Spiel gesetzt.

Fußball appelliert an Politik 

Aber nicht nur im Tennis oder Golf, und nicht nur in Hessen, regt sich Widerstand. Auch der Fußball appelliert an die Politik, das strikte Sportverbot wieder aufzuheben. Die Präsidenten der Regional- und Landesverbände und der DFB haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Trainingsbetrieb im Amateurbereich wieder zuzulassen – und zwar bundesweit. Im Vordergrund steht der Wunsch, zumindest Kindern und Jugendlichen wieder das Training zu erlauben. Der Appell bezieht sich dabei ausdrücklich nicht nur auf den Fußball, er schließt alle Sportarten unter freiem Himmel ein. 

Als Vorbild dienen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Dort ist Kindern und Jugendlichen bereits jetzt der Trainingsbetrieb unter Auflagen gestattet. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies für alle unter 18 Jahren, in Berlin liegt die Altersbeschränkung bei zwölf Jahren. 
 

Juristische Schritte nicht ausgeschlossen 

Die Kritik aus dem Sport an den Regelungen der Politik wird also lauter. Wie es weiter geht, ist derzeit unklar. Auch ein Gang vor Gericht scheint nicht mehr ausgeschlossen. Der HTV hat schon angekündigt, sich rechtliche Schritte vorzubehalten und auch der Hessische Golfverband, in Verbindung mit dem Deutschen Golfverband, unterstützt eine juristische Überprüfung der neuen Verordnung. (fh)+++


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