Nun kommt es doch! Das Sorgfaltspflichtengesetz soll ab 2023 für
Unternehmen mit 3000 und ab 2024 für solche mit mehr als 1000
Beschäftigten gelten. Betroffen sind dann zunächst rund 2900 deutsche
Unternehmen, die unter dem Druck stehen, Einfluss auf die Einhaltung von
Menschenrechten in anderen Ländern über die gesamt Lieferkette zu
nehmen – abgestuft zu ihren Einflussmöglichkeiten. Danach will der Bund
ermitteln, ob eine Ausweitung auf einen größeren Kreis von Unternehmen
mehr Gerechtigkeit schafft.
Was erwartet die Unternehmen damit? Ist das neue Gesetz ein weiteres Bürokratiemonster, das ein selbstständiges Arbeiten in Deutschland zusätzlich erschwert? Wer ist betroffen und wie werden Verstöße geahndet?
zusätzliche Informationen:Nun kommt es doch! Das Sorgfaltspflichtengesetz soll ab 2023 für
Unternehmen mit 3000 und ab 2024 für solche mit mehr als 1000
Beschäftigten gelten. Betroffen sind dann zunächst rund 2900 deutsche
Unternehmen, die unter dem Druck stehen, Einfluss auf die Einhaltung von
Menschenrechten in anderen Ländern über die gesamt Lieferkette zu
nehmen – abgestuft zu ihren Einflussmöglichkeiten. Danach will der Bund
ermitteln, ob eine Ausweitung auf einen größeren Kreis von Unternehmen
mehr Gerechtigkeit schafft.
Was erwartet die Unternehmen damit? Ist das neue Gesetz ein weiteres Bürokratiemonster, das ein selbstständiges Arbeiten in Deutschland zusätzlich erschwert? Wer ist betroffen und wie werden Verstöße geahndet?
0661 284-15