Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat in Bonn zusammen, um das Grundgesetz für die drei Westzonen zu beraten und zu verabschieden. Auf die Bezeichnung Verfassung wurde bewusst verzichtet, um den Provisoriumscharakter des westdeutschen Staates zu betonen. Als das Gremium zum ersten Mal zusammenkam, hatte ein Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee bereits gute Vorarbeit geleistet. Nach mehr als acht Monaten kontroverser Diskussionen, vor allem über Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, Wahlrecht und Finanzverfassung, verabschiedete der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Erfahren Sie, wie die inhaltliche Arbeit in den verschiedenen Fachausschüssen des Parlamentarischen Rats ablief, wie die Parlamentarier um Formulierungen rangen, wie sie sich immer wieder mit den Alliierten abstimmen mussten und wie verschiedene einflussreiche Organisationen versuchten, Einfluss zu nehmen. Und verfolgen Sie die Analysen der Politikerin und des Historikers über die Bedeutung des Grundgesetzes für zukünftige Generationen. Der Akademieabend ist eine Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
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