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Schlüchtern
Aktuelle Regelungen beim Zugewinnausgleich
Infoveranstaltung
Dienstag, 08.12.26
Gaststätte „Zum Eckebäcker, Unter den Linden 13, 36381 Schlüchtern
19:30 Uhr
frei
Beschreibung:

Aktuelle Regelungen beim

Zugewinnausgleich bei

Trennung und Scheidung

Was geschieht mit dem

Vermögen oder den

Schulden???

Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in

der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, weiteres

Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat

einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der

andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es

gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie

Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu

berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als

"Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der

Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle.

Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der

Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn

Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher

rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um

einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von

Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der

Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung

erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich?

Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige

Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer? Gibt es

einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus

behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie und

durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein

Gutachten.

zusätzliche Informationen:

Aktuelle Regelungen beim

Zugewinnausgleich bei

Trennung und Scheidung

Was geschieht mit dem

Vermögen oder den

Schulden???

8.12.2026 (2.Dienstag)

um 19:30 Uhr

Referentin:

ISUV Kontaktanwältin Kerstin Neumann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht

In Präsens in der

Gaststätte „Zum Eckebäcker“

Unter den Linden 13

36381 Schlüchtern

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Infos unter:

Tel. 0160 4635279 (Ursula Henneberg) E-Mail: [email protected]

sowie im Internet unter: http://www.isuv.de und [email protected]

Schlüchtern

0160 4635279 (Ursula Henneberg)

 

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