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Kälbertransport, Rückenfreiheit zur Laderaumdecke nicht ausreichend.

28.09.12 - BAD HERSFELD

Autobahnpolizei kontrolliert Tiertransporte: schwere Tierschutz-Verstöße

Durch Beamte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld wurden im Monat September 2012 schwerpunktmäßig Tiertransporte kontrolliert. Mit teilweise erschreckenden Ergebnissen, lediglich ein einziger der kontrollierten Tiertransporte blieb unbeanstandet.So wurde auf der BAB A7 in südlicher Fahrtrichtung, im Bereich Knüllwald, Schwalm-Eder-Kreis, ein Geflügeltransport mit knapp 800 Legehennen verschiedener Rassen auffällig. Die vorgeschriebene Kennzeichnung des Lastzuges als Tiertransport mit der Aufschrift „lebende Tiere" fehlte, lediglich an den gelochten Seitenplanen von LKW und Anhänger war zu erkennen, dass möglicherweise Tiere befördert werden konnten. Bei der anschließenden Kontrolle des Lastzuges aus dem Main-Spessart-Kreis wurde festgestellt, dass die Käfige und Transportbehälter, in denen die Hühner befördert wurden, in keiner Weise gesichert waren. Bei plötzlichen Ausweichmanövern oder stärkeren Bremsungen des Transportfahrzeuges, wären die Käfige im Laderaum ungehindert unher geflogen und erhebliche Verletzungen der Tiere wären zu befürchten gewesen. Nach Rücksprache mit dem für den Kontrollort Neuenstein zuständigen Veterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, wurde die Weiterfahrt nach erfolgter vorschriftsmäßiger Nachsicherung der Transportbehältnisse gestattet. Wegen der genannten Verstöße wird sowohl gegen den Fahrer, als auch gegen den Halter ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei dem vorgenannten einzig unbeanstandeten Tiertransport, handelte es sich um einen LKW des hier kontrollierten Unternehmens, der ebenfalls mit Legehennen beladen war und in der Folgewoche nach der ersten Kontrolle angehalten wurde. Die Kontrolle hat somit eine unmittelbare positive Auswirkung im Sinne des Tierschutzes und der Verkehrssicherheit gezeigt.In der Gemarkung Alsfeld, Vogelsbergkreis, wurde auf der BAB 5 in nördlicher Fahrtrichtung ein Geländewagen mit einem verhältnismäßig großvolumigen Tiertransportanhänger festgestellt. Der Verdacht einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Anhängelast des PKW bestätigte sich, als das Gespann bei der anschließenden Kontrolle auf einer Fahrzeugwaage in Niederaula verwogen wurde. Die zulässige Anhängelast des PKW von 2.000 kg, wurde um über 50 %, sprich um über 1.000 kg überschritten. Der Anhänger war mit drei ausgewachsenen Schlachtrindern beladen, die nach Augsburg verbracht werden sollten. Man möchte sich lieber nicht ausmalen, welche schwerwiegenden Folgen starke Bremsungen oder Ausweichmanöver für diese Fahrzeugkombination selbst und auch für die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteil-nehmer hätten haben können. Die Weiterfahrt musste daher durch die Beamten der Autobahnpolizei Bad Hersfeld aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt und eine Umladung der Tiere auf ein entsprechend dimensioniertes Tiertransportfahrzeug angeordnet werden. Tierschutzrechtliche Verstöße wurden hier nicht festgestellt. Vom Betriebshof des Vogelsberger Unternehmers konnte zweitnah ein LKW herangeführt und die Tiere hierauf umgeladen werden. Gegen den Fahrer und Halter des beanstandeten Gespanns wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Anschluss an die Umladung konnte der Betroffene mit leerem Anhänger die Heimreise antreten.

Auf der BAB A7, Fahrtrichtung Norden, in Höhe der Anschlussstelle Bad Hersfeld-West, erregte ein Tiertransport das Aufsehen der Kontrollbeamten, auf dessen Anhänger dreistöckig Kälber befördert wurden. Der Verdacht der Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhen bestätigte sich bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz „Fuchsrain". Die gemessene Höhe des Anhängers betrug 4,09 m. Der zulässige Wert von 4,00 m, wurde somit um 9 cm überschritten. Bei Überschreitungen der Fahrzeugabmessungen dürfen nach den Vorschriften der StVZO keine Toleranzen gewährt werden. Dies war jedoch bei Weitem nicht der einzig festgestellte, oder der erheblichste Verstoß. Wie sich herausstellte, war der kontrollierte Lastzug zudem um mehr als einen Meter länger, als zulässig. Nach Überprüfung der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät, traten weiterhin deutliche Verstöße gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers zu Tage.

Auch tierschutzrechtlich waren zahlreiche Mängel zu beklagen. Auf LKW und Anhänger waren insgesamt mehr als 220 Kälber verladen. Hauptproblem war hierbei der fehlende Freiraum zwischen den Rücken der Kälber und den Laderaumdecken auf dem Anhänger. Vorgeschrieben sind hier 20 cm, die jedoch auf keiner der drei Ladeebenen eingehalten wurden. Rinder und Kälber buckeln beim Absetzen von Kot und Urin artspezifisch auf. Werden die genannten 20 cm Freiraum nicht eingehalten, stoßen die Tiere während der Fahrt gegen die Laderaumdecken und ernsthafte Rückenverletzungen können die Folge sein. Daher wurde auch zu dieser Kontrolle ein Amtsveterinär hinzugezogen. Die Tiere waren in den frühen Morgenstunden im Großraum Ravensburg verladen worden, Ziel der Fahrt war ein Rindermastbetrieb im Emsland. Um den Tieren weiteren Stress und Verletzungsgefahren durch die Entladung zu ersparen, entschied sich der Amtsveterinär, aus Gründen des Tierschutzes eine Weiterfahrt des Transportes trotz der bestehenden Mängel zu befürworten. Er verwarnte den Transporteur und belehrte den Fahrer dahingehend, dass er bei erneuter Feststellung gleichgelagerter veterinärrechtlicher Verstöße, zukünftig mit einer Zwangsentladung seines Transportes zu rechnen habe. Gerade als der Transport die Weiterfahrt antreten wollte, passierte ein weiterer Lastzug des hier kontrollierten Unternehmens die Kontrollstelle. Dieser wurde auch heraus gewunken und ebenfalls kontrolliert. Am Steuer des Lastzuges saß ein angestellter Fahrer und auf dem Beifahrersitz der Fahrzeughalter. Die Beladung und die festgestellten Verstöße entsprachen im Wesentlichen denen des zuvor beanstandeten Transportes. Der Fahrer des ersten Transportes und gleichzeitig Sohn des Fahrzeughalters, hatte in der Hektik der Kontrolle offensichtlich versäumt, den nachfolgenden Lastzug zu warnen. Pech für den Halter.

Aufgrund der genannten zahlreichen Verstöße, wurden gegen die beiden Fahrer, sowie gegen den Unternehmer Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet und an die „Zentrale Bußgeldstelle" des Regierungspräsidiums in Kassel weitergeleitet. Das für den Unternehmer zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Bayern wurde von den Sachverhalten ebenfalls in Kenntnis gesetzt.Als Tiertransport mit den schwerwiegendsten veterinärrechtlichen Verstößen, wurde gestern Morgen ein Solo-LKW auf der BAB A4 in westlicher Fahrtrichtung, in der Gemarkung Friedewald, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, festgestellt. Aufgrund räumlicher Nähe wurde der LKW auf den Hof des Außengeländes der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld dirigiert, um hier eine eingehende Kontrolle durchführen zu können. Bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme des Transportes durch einen routinierten Kontrollbeamten der Autobahnpolizei, traten derart eklatante Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu Tage, die nach dessen Einschätzung nur eine vollständige Entladung des LKW zur Folge haben konnten. Auf dem LKW waren zweistöckig 34 Jungbullen und „Bullenabsetzer" (gerade milchentwöhnte Tiere) geladen. Auf der unteren Ladeebene waren 19 Tiere mit teilweise erheblichen Alters- und Größenunterschieden verladen. Dies stellt bereits einen Verstoß dar, da hier insbesondere für die kleineren Tiere das Verletzungsrisiko während des Transportes deutlich erhöht wird. Die größeren Bullen stie-ßen mit ihren Rücken bis an die Deckenkonstruktion des Laderaumes. Von den geforderten, oben bereits näher beschriebenen 20 cm Rückenfreiheit für Rinder, konnte somit keine Rede sein. Auch die Rückenfreiheit für die 15 etwas kleineren Tiere der oberen Ladeebene war nicht ausreichend. Die ermittelte Höhe des LKW betrug zum Kontrollzeitpunkt exakt 4 m. Um die vorgeschriebene Rückenfreiheit der geladenen Bullen herzustellen, hätte der LKW auf weit über 4,20 m Höhe ausgefahren werden müssen. Dies wäre zwar technisch möglich gewesen, hätte jedoch einen anderen Verstoß dargestellt, und die Fahrt wäre dadurch sicher spätestens an der nächsten Brücke beendet gewesen. Weiterhin waren die Tiere auf beiden Ladeebenen nicht gruppenweise abgetrennt und konnten sich auf der gesamten Ladefläche hin- und herbewegen. Dies diente jedoch keinesfalls dem Tierwohl, sondern erhöhte die Verletzungsgefahr der Tiere erheblich. Bei sogenannten „verkehrsüblichen Fahrzuständen", wie starken Bremsungen oder Ausweichmanövern, wären die Tiere frei umhergeworfen worden. Durch eine damit möglicherweise verbundene, ungleiche Massierung des Ladungsgewichtes, hätte ein solches Manöver ggf. sogar zum Umfallen des gesamten LKW und somit zu nicht absehbaren Folgeschäden für Mensch, Tier und Sachwerte führen können. Dieser Sachverhalt wird noch durch den Umstand verschärft, dass anhand der Tachoscheibe des LKW zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen nachgewiesen werden konnten. Zudem war den Polizisten am LKW eine Undichtigkeit der Druckluftbremsanlage aufgefallen.

In den Transportbegleitpapieren waren sämtliche beförderten Tiere als Kälber deklariert, um damit die vorgeschriebene gruppenweise Abtrennung der größeren Bullen, in Gruppen zu jeweils maximal 8 Tieren, zu umgehen.

Die herbeigerufenen Amtsveterinäre des Landkreises Hersfeld-Rotenburg untersagten die Weiterfahrt aus tierschutzrechtlichen Gründen und ordneten erwartungsgemäß die vollständige Entladung des Transportes an. Der LKW wurde zum Gelände des Schlachthofs Bad Hersfeld begleitet, dort auf Kosten des Transportunternehmers vollständig entladen, die Tiere artgerecht aufgestallt und versorgt. Zum anschließenden Weitertransport wurden zwei geeignete Transportfahrzeuge herangeführt. Wegen der tierschutzrechtlichen Verstöße wird die Veterinärbehörde als zuständige Verfolgungsbehörde nach Auskunft der vor Ort befindlichen Amtsträger, gegen den Fahrer, bzw. gegen den Transportunternehmer, ein Bußgeld in vierstelliger Höhe fest-setzen. Hinsichtlich der bestehenden technischen Mängel am Transportfahrzeug, wurde dem Fahrer durch die Polizei ein der Entladung unmittelbar nachzufolgender Werkstattbesuch angeordnet.

Problemfeld durch wachsende Häufigkeit sog. „langer, innerdeutscher Kälbertransporte" 

Kälbertransporte aus Süddeutschland werden regelmäßig und in steigender Anzahl durch die gesamte Bundesrepublik, bis an die Küste Norddeutschlands gefahren. Dort werden die Tiere gemästet und bei Schlachtreife oftmals erneut durch ganz Deutschland, zurück in den Süden transportiert. Diese, für die Tiere oft strapaziös langen Transporte, erscheinen nur auf den ersten Blick widersinnig. Ursachen dafür sind regionalgeographische Faktoren und natürlich, wie so oft, rein finanzielle Aspekte.

Während in den waldreichen, hügeligen und bergigen Regionen Süddeutschlands eher Weidewirtschaft betrieben wird, herrscht im Norden großflächig Ackerbau und intensive Grünlandnutzung vor. Das Tierfutter ist somit vergleichsweise günstig und leicht zu beschaffen. Zusätzlich förderlich wirkt sich hierbei die bessere Anbindung der Region an den See- und Binnenschiffsverkehr aus. Importiertes Sojaschrot aus Übersee ist also sehr viel günstiger zu haben, als im Süden. An vorhandenen, infrastrukturell günstig gelegenen Standorten, wurden und werden in Norddeutschland riesig dimensionierte Mastbetriebe errichtet und hierin in großem Umfang Rindermast betrieben. Der Bedarf an Jungvieh ist dabei enorm und wird folglich auch aus dem Süden gedeckt.Da in Süddeutschland auch entsprechend weniger Schlachtvieh zur Verfügung steht, die Preise damit höher sind als im Norden, werden die ausgemästeten Rinder kurzerhand wieder zurück in den Süden gebracht.

Wenn den Tieren also aus rein kommerziellen Gründen nun zweimal in ihrem Leben ein derart langer Transport zugemutet wird, muss es umso mehr Ziel der Kontrollbehörden sein, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu überwachen und festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden.Der Aufbau eines entsprechend hohen und stetigen Kontrolldrucks im Bereich Tiertransporte durch die Polizei, kann somit unmittelbar und nachweislich dem Tierschutz dienen.+++


Jungbulle stößt mit dem Rücken direkt an die Laderaumdecke, Verletzungen sind zu befürchten.

Transport von Legehennen, Transportbehälter und Käfige werden ungesichert befördert.


Ungesicherte Transportbehälter mit Legehennen aus Kunststoff sind bereits verrutscht.

Kälbertransport, vorgeschriebene Rückenfreiheit wird nicht eingehalten.


Polizeiliche Kontrolle eines Tiertransportfahrzeuges

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