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30.01.09 - GIESSEN

RP warnt: Aktuelle Bedrohung durch Schweinepest nicht unterschätzen!

Die aktuellen Schweinepestausbrüche bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen (NRW) veranlassen das Veterinärdezernat des Gießener Regierungspräsidiums (RP), vor der Gefahr eines folgenschweren Seuchenausbruchs zu warnen. „Breitet sich der Erreger unter der Schwarzwildpopulation weiter aus, sind auch die in unserer Region angesiedelten Schweinehaltungsbetriebe einer akuten Gefährdung ausgesetzt“, berichtet Dr. Michael Sallmann, RP-Amtstierarzt. Die für alle Schweine hochgradig ansteckende und unheilbare Virusinfektion ist für andere Tierarten und Menschen hingegen völlig ungefährlich.

Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat es sich als notwendig erwiesen, die Schwarzwildbestände bereits vor Eintritt eines Seuchenfalles drastisch zu reduzieren. Insbesondere Jungtiere zählen zu den Hauptüberträgern der Schweinepest und rücken damit direkt ins Visier der Jäger. In den Grenzgebieten zu Rheinland-Pfalz und NRW ist eine verstärkte Überwachung und Verringerung der Schwarzwildpopulation unumgänglich. In den mittelhessischen Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und in Teilen der Kreise Marburg-Biedenkopf und Gießen herrscht nun erhöhte Alarmbereitschaft. Hier wird auch künftig eine verstärkte Untersuchung der erlegten und gefallenen Wildschweine auf den Erreger erfolgen, um eine Ausbreitung möglichst frühzeitig zu erkennen.

Obwohl die Seuche hauptsächlich direkt von Tier zu Tier übertragen wird, spielt auch die indirekte Übertragung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Speisereste, die Wurst oder Schweinefleischerzeugnisse enthalten, dürfen weder an Hausschweine verfüttert noch in der freien Natur entsorgt werden. Da der Erreger im Fleisch erhalten bleibt, kann er sich so weiter über die Nahrungskette ausbreiten. „Um dem Risiko der Verbreitung entgegenzuwirken, muss seitens der landwirtschaftlichen Betriebe ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden“, erläutert der RP-Tierarzt. Darunter fallen unter anderem die Beschränkung des Personenverkehrs in den Ställen, die Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen an den Stalleingängen, die Bereitstellung betriebseigener Stallkleidung (z. B. für Tierärzte, Zuchtwarte etc.) sowie die konsequente Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Außerdem sollen Futtermittel und Einstreu für Wildschweine unzugänglich gelagert werden.

Jäger werden gebeten, kein Wildbret oder unbehandelte Trophäen aus den Seuchengebieten mitzunehmen und generell kein erlegtes Schwarzwild in Schweine haltende Betriebe zu verbringen. Nach jeder Jagd, aber auch nach jeglichen Revierarbeiten, sollte das Schuhwerk gründlich gereinigt und desinfiziert werden, da sich der Erreger auch über Speichel, Harn und Kot der Tiere verbreiten kann, der an den Schuhen haftet.

Das Übergreifen der Seuche auf Hausschweinebestände hätte katastrophale Folgen - insbesondere für die landwirtschaftlichen Betriebe. Nicht nur die Tötung der betroffenen Bestände und umfangreiche Sperrmaßnahmen, sondern auch weitreichende Handelsrestriktionen der Europäischen Union und damit auch gravierende (volks-)wirtschaftliche Einbrüche in Millionenhöhe wären dann unvermeidbare Folgen der Tierseuche. „Es müssen daher alle Möglichkeiten genutzt werden, um ein Übergreifen der Seuche auf Hausschweinebestände konsequent zu verhindern“, ergänzt Dr. Sallmann.

Das RP Gießen bittet, schon bei Verdacht auf die Seuche den Tierarzt beziehungsweise das Veterinäramt zu benachrichtigen. „Vorsicht ist besser als Nachsicht“, betont der Amtstierarzt abschließend. Für weitere Informationen stehen die Veterinärämter der Landkreise zur Verfügung, heißt es in einer Pressemitteilung. +++

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